Im Herbst läuft die Aussetzung der Anzeigepflicht einer Insolvenz ab, die wegen der Corona-Krise bis September ausgesetzt ist. Denn eigentlich ist ein Unternehmen verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenz-Eröffnungsantrag zu stellen. Experten befürchten, dass es schon jetzt zahlreiche so genannte "Zombie-Unternehmen" geben könnte. Das sind Firmen, die eigentlich schon zahlungsunfähig sind, aber dennoch ihr Geschäft unverändert weiterführen. Ab September müssen sie dann ihre Notlage offenkundig machen.
Was sollten Mitarbeiter bei einer Insolvenz beachten? Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung im Verband der Vereine Creditreform, empfiehlt in einem Gespräch mit dem Branchendienst Heise, nicht unbedingt gleich zu kündigen. "Erstmal ist eine Insolvenz keine pauschal schlechte Nachricht. Am Ende kann auch eine erfolgreiche Sanierung stehen. Die Mitarbeiter müssen sich wegen des Insolvenzgeldes auch nicht sorgen, dass von heute auf morgen kein Geld mehr gezahlt wird. Das wird meist für einen Zeitraum von drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und beträgt die Höhe des Nettolohns. Danach ist die Situation allerdings ungewiss, da der Block Personalkosten immer einer der größten ist und mit Personalabbau schnell und viel Geld gespart werden kann".