Was sich für Menschen in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 ändert
· Börse Online RedaktionARBEITNEHMER: Zeitlich befristete Teilzeit wird für Millionen Arbeitnehmer eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
BEITRAGSZAHLER: Zum Jahreswechsel sollen der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt werden. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.
KITA-ELTERN UND -KINDER: Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab Anfang 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das "Gute-Kita-Gesetz" erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.
KRANKENVERSICHERTE: Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.
PFLEGE-BETROFFENE: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
RENTNER: Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner.
SPEDITEURE: Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher./