Ein zusätzlicher Schutz alleine wegen dieses Datums ist nicht nötig. Allerdings sollte man eine Einschulung als Anlass nehmen, generell den Versicherungsumfang zu überprüfen, meint der BdV. So sei eine private Unfallpolice empfehlenswert. Zwar zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück. "Damit die Kinder aber auch in der Freizeit ausreichend abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen", so der BdV. "Die Grundsumme sollte mindestens 200 000 Euro betragen. Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen."
Lediglich als Ergänzung zur vorrangig abzuschließenden Unfallversicherung sollte laut BdV eine Kinderinvaliditätsversicherung in Frage kommen. Diese leistet bei Invalidität, ungeachtet der Ursache; Krankheit und Unfall sind damit gleichermaßen versichert. Hingegen rät der Verband von Schulunfähigkeits- oder Grundfähigkeitspolicen ab: "Der Schutz dieser Versicherungen ist unzureichend löchrig."
Unverzichtbar sei zudem eine Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie - am besten eine Police, die auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder zahlt. "Das erspart oft unnötigen Ärger." Hintergrund: Kinder sind bis zu ihrem siebten Geburtstag nicht deliktfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Geburtstag. Der Geschädigte bleibt in den meisten Fällen rein rechtlich auf seinem Schaden sitzen. Bis das feststeht, kann es allerdings zu unangenehmen Auseinandersetzungen kommen - beispielsweise zur Frage, in wieweit die Eltern ihren Nachwuchs beaufsichtigt hatten.
Generell gelte: Die beste Versicherung für die Kinder sei eine gute Absicherung der Eltern, die deshalb unbedingt eine Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten.