Die Bundesbank leitet den Basiszins vom Leitzins der Europäischen Zentralbank ab und berechnet ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu. Und der Leitzins liegt zurzeit so tief, dass der Basiszins seit Anfang 2013 negativ ist. Der aktuelle Wert beträgt minus 0,83 Prozent. Zum Vergleich: Bei Einführung des Eurobargelds im Jahr 2002 hatte der Basiszins mit 2,71 Prozent seinen Höchststand.
Der Basiszins wird an vielen Stellen eingesetzt, um Verzugszinsen zu berechnen, beispielsweise wenn eine Bank einen Hypothekenkredit gekündigt hat. Dann werden die ausstehenden Forderungen pro Jahr mit dem Basiszins plus 2,5 Prozent extra verzinst. Aktuell wird also ein Zinssatz von insgesamt 1,67 Prozent angesetzt. Bei vielen anderen Arten von Ausleihungen, beispielsweise bei Konsumentenkrediten, beträgt der Aufschlag auf den Basiszins fünf Prozent. Die Bank darf nur dann mehr verlangen, wenn sie im Einzelfall einen höheren Schaden bei sich nachweist. Umgekehrt kann der Schuldner einen geringeren Schaden geltend machen, vorausgesetzt, dass er ihn belegen kann.
Auch für unbezahlte Rechnungen ist der Basiszins relevant. Muss ein Handwerker nach einer Reparatur über die übliche Frist von 30 Tagen hinaus auf seine Bezahlung warten, fällt für den Kunden der Basiszins plus fünf Prozent Aufschlag an, derzeit also insgesamt 4,17 Prozent. Dieser Aufschlag für sogenannte Verbrauchergeschäfte ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Zahlt ein Geschäftspartner des Handwerkers nicht rechtzeitig, beträgt das Plus sogar acht Prozent, denn bei Geschäften unter Kaufleuten hat der Gesetzgeber andere Konditionen vorgesehen.
Verbraucherschützer fordern, dass der Basiszins auch bei Dispositionskrediten zum Einsatz kommen soll. Bislang gibt es hier keine gesetzliche Obergrenze.