Der Trend scheint eindeutig. Die Preise für Bestandswohnungen in 400 kleinen, mittleren und großen Städten Deutschlands steigen im Schnitt wieder stärker als im ersten Corona-Jahr 2020. Nach Zahlen des Maklerverbands IVD waren Bestandswohnungen mit mittlerem Wohnwert im ersten Halbjahr 2021 durchschnittlich neun Prozent mehr wert als ein Jahr zuvor. Seinerzeit hatte das Plus gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 noch bei 7,5 Prozent gelegen. Besonders stark fiel der Preisanstieg in den sieben größten Städten aus. In Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart zogen die Preise im Mittel sogar um zehn Prozent an.

Wohnungspreise steigen dreimal so schnell wie die Mieten


Die weiter steigenden Preise lassen die Hürde für Kapitalanleger, die jetzt über den Kauf einer Eigentumswohnung nachdenken, immer höher werden. Insbesondere auch deswegen, weil die Mieten laut IVD im Schnitt um etwa drei Prozent im Jahr steigen. Also deutlich langsamer als die Kaufpreise. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick begründet den insbesondere in den Metropolen gedämpften Anstieg der Mieten für Bestandswohnungen so: "Ist ein bestimmtes Niveau erreicht, kommt es nicht mehr zu überproportionalen Preissteigerungen." Auf der anderen Seite profitieren diejenigen, denen die Wohnungen, deren Wert ständig stark steigt, längst gehören. Denken sie über einen Verkauf nach und ist die Spekulationsfrist von zehn Jahren abgelaufen, können sie den Wertzuwachs komplett einstreichen.

Die Spekulationsfrist von zehn Jahren soll fallen


Das könnte sich nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 ändern. In den Wahlprogrammen von Linken, Grünen und SPD - die beiden Letztgenannten nach jüngsten Umfragen mit guten Chancen, Teil einer Regierungskoalition zu werden - finden sich mehr oder weniger klare Forderungen, die Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen abzuschaffen und somit auch die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne. Der Vollständigkeit halber: In den Wahlprogrammen von CDU/CSU, FDP und AfD findet sich dazu nichts.

SPD knüpft an Ideen von Hans-Jochen Vogel an


Konkret heißt es im Programm der SPD: "Wir werden die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke abschaffen und einen Planungswertausgleich einführen, um leistungslose Bodenwertgewinne der Allgemeinheit zukommen zu lassen." Mit Letztgenanntem knüpfen die Sozialdemokraten an Pläne des im Juli 2020 verstorbenen Hans-Jochen Vogel an. Der hatte in seiner Funktion als Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits vor fast 50 Jahren einen solchen Planungswertausgleich für Bodenwertzuwächse gefordert.

Österreich kassiert 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn


Im Wahlprogramm der Grünen steht unter anderem: "Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden. Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden." Ob unter "angemessen besteuert" zum Beispiel ein Steuersatz von pauschal 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn zu verstehen ist, wie Österreich ihn zum 1. April 2012 für Liegenschaften einführte, die seit dem 1. April 2002 erworben worden waren, geht aus dem Programm der Grünen nicht hervor. Ergänzung zur Immobilienertragsteuer in Österreich: Für Grundstücke und/oder Gebäude, die spätestens Ende März 2002 gekauft wurden, beträgt der Steuersatz pauschal 4,2 Prozent vom gesamten Verkaufspreis.

Noch ein Blick ins Wahlprogramm der Linkspartei. Dort heißt es: "Private Immobilienverkäufe dürfen auch nach zehn Jahren bis auf einen individuellen Freibetrag nicht mehr steuerfrei sein." Ein konkreter Steuersatz findet sich in dem Programm nicht.