Ich will zu einem Hautarzt gehen und habe große Probleme, einen Termin zu bekommen. Jetzt habe ich gehört, dass man sich als gesetzlich Krankenversicherter unter einer zentralen Nummer einen Termin bei einem Arzt in seiner Umgebung zu­weisen lassen kann. Stimmt das?

€uro am Sonntag:

Grundsätzlich ja. Seit Januar wurde das Angebot der sogenannten Termin­servicestellen deutlich vereinfacht und ausgebaut: Mussten sich Patienten bisher je nach Bundesland einzeln über Sprechstunden, Termine und Beratungszentralen informieren, können sie sich seit Neujahr nun bundesweit an eine einzige Nummer wenden, um in ihrer unmittelbaren Umgebung medizinische Hilfe zu bekommen.

Egal, ob Patienten akute Beschwerden haben oder wegen nicht so dringender Angelegenheiten einen Termin bei einem Facharzt möchten: Die neue Nummer 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar. Mitarbeiter vermitteln die Anrufer an diverse Anlaufstellen. Das kann, je nach Krankheitsbild und Zeitpunkt, der Haus- oder Facharzt, die Notaufnahme oder die Bereitschaftspraxis sein. Um eine Diagnose geht es dabei noch nicht.

Damit das System funktioniert, sollen Praxen freie Termine an ein zentrales System melden. Innerhalb von maximal vier Wochen sollen Patienten so einen Termin in ihrer unmittelbaren Umgebung bei Fachärzten, Haus- oder Kinderärzten vermittelt bekommen. Das verbesserte Angebot soll auch dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Patienten schon bei kleinen Wehwehchen in die Notaufnahme eines Krankenhauses rennen.

Vorsicht: Patienten erhalten keine Wunschtermine und sollten auch künftig zuerst selbst versuchen, einen Arzttermin zu vereinbaren. Denn ein Anspruch, an einen bestimmten Arzt vermittelt zu werden, besteht nicht. Wer den Service nutzt, verwirkt also sein Recht auf freie Arztwahl.