Der im April beobachtete Rückgang von knapp 21 Prozent zum Vormonat habe sich nicht fortgesetzt. Die Insolvenzzahlen waren in der Corona-Krise durch gesetzliche Sonderregeln und Finanzhilfen zeitweise deutlich zurückgegangen. Seit Mai 2021 sind aber keine Pandemie-Sonderregeln mehr in Kraft.

Die sogenannten Regelinsolvenzen geben frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmenspleiten. Hier liegen bisher endgültige Zahlen bis März vor. Demnach sanken die beantragten Firmeninsolvenzen im ersten Quartal auf Jahressicht um 7,4 Prozent auf 3483. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,9 Milliarden Euro, nach etwa 17,1 Milliarden Euro Anfang 2021. "Durch den starken Arbeitsmarkt entwickeln sich auch bei Unternehmensinsolvenzen derzeit keine auffälligen Strukturkrisen", sagte der Chef des Berufsverbands der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering. Die Experten beobachteten bei ihrer täglichen Arbeit, dass insbesondere gut ausgebildete Arbeitnehmer meist sofort einen neuen Job fänden. "Die Menschen, die hinter dem Unternehmen stehen, trifft es aktuell nicht mehr so dramatisch wie in früheren Krisenzeiten.", sagte der VID-Vorsitzende.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen fiel im ersten Quartal um fast 25 Prozent zum Vorjahr. "Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist auch auf den starken Arbeitsmarkt zurückzuführen.", erläuterte Niering. "Viele private Schuldner haben auf die Reform der Restschuldbefreiung gewartet, die ihnen eine schnellere Entschuldung ermöglicht." Im vorigen Jahr sei es deshalb zu sehr hohen Verbraucherinsolvenzzahlen gekommen, weil sich die Frist für einen wirtschaftlichen Neuanfang von sechs auf drei Jahre verkürzte. "Die Nachholeffekte der Reform sind nun aber abgearbeitet." betonte der VID-Chef.

rtr