Im Fall des wegen Bilanzbetrugs zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers Wirecard stehen neben dem Vorstand um Konzernchef Markus Braun auch die Wirtschaftsprüfer von EY unter Druck. So hatte der DAX-Konzern jahrelang wachsende Umsatz- und Gewinnzahlen veröffentlicht, die von den EY-Prüfern anstandslos testiert wurden und zahlreiche Privatanleger in die Aktie lockten.
Die Aktionärsvereinigung DSW will nun zusammen mit der deutschen Anwaltskanzlei Nieding und der holländischen Kanzlei AKD Benelux Lawyers ein Verfahren vorstellen, wie geschädigte Aktionäre ohne eigenes Kostenrisiko eine Kompensation ihrer Verluste von EY durchsetzen können.
Dazu wurde eine Stiftung nach niederländischem Recht gegründet. "Ein solcher Entschädigungsfonds hat den Vorteil, dass er nicht nur von EY Deutschland gespeist werden könnte, sondern auch EY International in die Haftung einbezogen wird", erläutert DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Mit solchen Stiftungen seien bereits globale Vergleiche etwa im Streit mit Shell oder der Converium Holding AG erzielt worden. Die DSW will Einzelheiten des Modells am kommenden Mittwoch präsentieren.
ehr