Es folgt ein Überblick über diese Renten-Stichworte:
REKORD-RENTENERHÖHUNG
: Die Bezüge der 20,6 Millionen Rentner werden zum 1. Juli so stark steigen wie lange nicht. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte am Montag an, dass die Renten im Westen um 4,25 Prozent und im Osten Deutschlands um 5,95 Prozent steigen. Das ist für Rentner der stärkste Anstieg seit 1993. Maßgeblich dafür ist die gute Lohnentwicklung. Hinzu kommt ein Statistikeffekt, der 2015 die Rentenanhebung verringert hatte und nun für ein zusätzliches Plus sorgt. Bezahlt wird die Rentenanhebung aus den Kassen der Rentenversicherung. Der Bundeshaushalt wird nicht belastet.FLEXI-RENTE
: Fachpolitiker von Union und SPD haben sich im November auf Vorschläge verständigt, mit denen sie die Beschäftigung von Arbeitnehmern bis zur Rente oder darüber hinaus erhöhen wollen. Die Regelungen für flexiblere Rentenübergänge (Flexi-Rente) sollen ein Gegenstück zur 2014 eingeführten Rente mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren sein. Künftig soll es attraktiver sein, neben einer Teilrente weiterzuarbeiten. Zudem werden Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen entlastet, wenn sie Rentner beschäftigen. Den Gesetzentwurf, der vor allem ein Anliegen des Wirtschaftsflügels der Union ist, will Nahles vorlegen, sobald sie grünes Licht zur stärkeren Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen hat. Die wird derzeit von der CSU blockiert.SOLIDARISCHE LEBENSLEISTUNGSRENTE
: Entstanden ist dieses Wortungetüm im Koalitionsvertrag, um Überlegungen der SPD für eine Solidarrente und Vorschläge der Union für eine Lebensleistungsrente unter einem Begriff zusammenzuführen. Damit sollen Rentenansprüche von Kleinverdienern aufgestockt werden. Die Koalitionspartner sagen die Einführung "voraussichtlich bis 2017" zu. Auch die Details sind schon benannt: Wer 40 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, im Alter aber weniger als 30 Rentenpunkte aufweist, soll durch eine Aufwertung der Ansprüche bessergestellt werden. Während einer Übergangsregelung bis 2023 sollen 35 Beitragsjahre ausreichen. "Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln" - also aus dem Bundeshaushalt.OST-WEST-RENTENANGLEICHUNG
: Laut Koalitionsvertrag soll in einem "Rentenüberleitungsabschlussgesetz" der Fahrplan zur "vollständigen Angleichung der Rentenwerte" bis 2020 festgeschrieben werden. Zum 1. Juli 2016 soll Nahles einen Bericht vorlegen, und dann soll entschieden werden, ob "mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist" - sprich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Je nach Modell wird das teuer. Von bis zu vier Milliarden Euro aus Steuermitteln ist die Rede.Im Kern geht es um die Frage, was ist gerecht. Der Rentenwert ist der Euro-Betrag, den ein Rentenpunkt wert ist. Im Westen sind das derzeit 29,21 Euro und im Osten 27,05 Euro. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt jedes Jahr einen Rentenpunkt. Am Ende seines Erwerbslebens werden alle Rentenpunkte zusammengezählt und mit dem jeweiligen Rentenwert malgenommen - das ergibt die monatliche Rente. Derzeit bekommt ein Ost-Rentner also für einen Rentenpunkt nur 92,6 Prozent des West-Wertes. Nach derzeitigen Berechnungen wird 2019 ein Niveau von 93,5 Prozent erreicht - das ist weit entfernt von einer Angleichung.
In Teilen der Politik wird das als ungerecht empfunden. Dabei bleibt aber oft unerwähnt, dass Ost-Beschäftigte im Rentenrecht bei gleichem Einkommen gegenüber Beschäftigten im Westen bessergestellt werden. Ein Arbeitnehmer im Osten erwirbt einen vollen Rentenpunkt bereits mit einem Verdienst von 31.594 Euro, während ein West-Arbeitnehmer dafür 36.267 Euro verdienen muss. Weil davon ausgegangen wird, dass das Lohnniveau im Osten generell geringer ist, werden die Ost-Löhne derzeit für den Rentenanspruch um fast 15 Prozent aufgewertet. Wenn dieser sogenannte Umrechnungsfaktor wegfällt - was zum Beispiel in einem SPD-Konzept aus dem Jahr 2013 der Fall war -, stellen sich Arbeitnehmer und künftige Rentenbezieher im Osten schlechter.
Hinzu kommt, dass die verfügbaren Renten im Osten höher sind, obwohl der Wert eines Rentenpunkts dort geringer ist. Das liegt im wesentlichen daran, dass in der DDR länger gearbeitet wurde und dass Frauen dort häufiger erwerbstätig waren. Laut Rentenbericht war die Gesamtrente 2014 im Durchschnitt im Osten für Männer mit 1079,73 Euro im Monat gut acht Prozent höher als im Westen (997,66 Euro). Für Frauen im Osten (972,85 Euro) war sie sogar um 37 Prozent höher als Westen (708,46 Euro).
RENTENNIVEAU
: Das Rentenniveau beschreibt, wie viel die Rente mit 45 Beitragspunkten wert ist im Vergleich zum Einkommen eines noch aktiven Durchschnittsverdieners. Derzeit liegt es bei 47,5 Prozent. Bis 2029 wird es nach derzeitigen Berechnungen auf 44,6 Prozent sinken. Gesetzlich festgelegt ist, dass der Gesetzgeber einschreiten muss, wenn das Rentenniveau bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030 unter 43 Prozent sinken würde.Die Absenkung des Rentenniveaus ist politisch gewollt. Mit der rot-grünen Rentenreform aus den Jahren 2000/2001 wurde der Deckelung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung Vorrang eingeräumt, damit die Rentenversicherung "auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar" bleibe. Um Verluste beim Rentenniveau auszugleichen, wurde die mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen geförderte private Vorsorge (Riester-Rente) eingeführt. Sie kann zusammen mit der gesetzlichen Rente laut Rentenbericht der Regierung das "Versorgungsniveau" bis 2029 auf einem Niveau zwischen 50 und 52 Prozent halten.
Das ist aber nur eine Rechenformel: In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Menschen für die Riester-Rente weniger ansparen können oder wollen, als zum Ausgleich des sinkenden Rentenniveaus nötig wäre.
Reuters