Einnahmen von Anlegern, Vermietern und Erben wecken Begehrlichkeiten bei Regierungs- und Oppositionsparteien. Die politische Debatte über zusätzliche Abgaben aus diesen Einkunftsarten wird 2026 befeuert

Kapital- und Mieteinkünfte

Eine neu berufene Rentenkommission soll im Auftrag der Bundesregierung prüfen, ob künftig auch auf Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Derzeit finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung aus Beiträgen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und freiwillig versicherten Selbstständigen auf Löhne und Gehälter sowie sonstige Arbeitseinkommen. Dazu kommt eine erheblicher Zuschuss aus dem steuerfinanzierten Bundeshaushalt (2025 rund 98 Milliarden Euro). 

Zu beachten: Wer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt schon heute auf Einkünfte aus Kapitalanlagen und Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge. 

Kryptogewinne

Für Kryptodirektanlagen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wer Coins nach Ablauf dieser Haltedauer verkauft, kassiert Gewinne steuerfrei. Trotz starker Kurseinbrüche bei Bitcoin und Co pochen Politiker darauf, die Spekulationsfrist bei Krypto-Anlagen abzuschaffen.  

Sowohl Grüne als auch Die Linke reichten Entschließungsanträge zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist ein. Beide Anträge wurden aber vorerst mehrheitlich abgelehnt. Mit SPD, Grünen und Linken gibt es zwar keine parlamentarische Mehrheit, die die Haltefrist im Alleingang kippen könnte. Aber die Haltung der CDU/CSU bei diesem Thema bleibt eher vage .

Sollte die Haltefrist fallen, würden Kryptogewinne wie Aktiengewinne mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert werden — insgesamt mit bis zu 27,98 Prozent. Eine steuerfreie Dauerhaltestrategie, die viele Bitcoin-Anleger seit Langem verfolgen, wäre dann passé. 

Erbschaften

SPD, Grüne und Die Linke fordern eine Erbschaftsteuer-Reform. Neben den Sonderregeln für  die Übertragung von Immobilien profitieren auch Unternehmensvermögen weiterhin von erheblichen Steuererleichterungen.Durch Firmenerben, die Unternehmen  fortführen und Lohnsummen erhalten, waren die tatsächlichen Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 9,9 Milliarden Euro zuletzt deutlich geringer als die festgesetzten. Diese sind auch im Verhältnis zum steuerlich erfassten Vermögen bei der Vermögensnachfolge (113,2 Milliarden Euro 2024) vergleichsweise niedrig. 

Kritisiert wird, dass besonders große Vermögen dadurch privilegiert werden. 2024 wurden allein für 45 sehr große Erbschaften Steuererlasse in Höhe von 3,4 Milliarden Euro gewährt — teils mit einem effektiven Steuersatz von nur 1,5 Prozent. Diese Zahlen befeuern die Debatte um eine Erbschaftsteuerreform. Ob von möglichen Steueränderungen auch Immobilienübertragungen im Familienkreis betroffen sein werden, bleibt abzuwarten. 

Das Bundesverfassungsgericht könnte im neuen Jahr Entscheidungen zur Erbschaftsteuer veröffentlichen. Verfahren wie 1 BvR 804/22 (zur Privilegierung von Betriebsvermögen) und anderen Beschwerden wurden 2025 verschoben. 


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