Eine geplante Gesetzesänderung schränkt das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ein. Diese Gesellschaften profitieren besonders

Die geplante Änderung

Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Das Widerrufsrecht von Policen-Kunden soll künftig nach spätestens zwölf Monaten und 14 Tagen enden,  bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen erlöschen - selbst wenn grundlegende Informationen des Unternehmens zum Vertrag falsch sind oder fehlen. 


Die bisherige Regelung

Bisher wurden nach den Vorschriften des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts Gesellschaften in solchen Fällen mit empfindlichen Konsequenzen zur Einhaltung ihrer Informationspflichten angehalten. Solange die Versicherten nicht richtig informiert waren, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Sie konnten den Vertrag mit einem Widerruf auch Jahre später ohne Kostennachteile auflösen. Da insbesondere die Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages mit erheblichen Kostennachteilen verbunden sein kann, ist das eine für Kunden attraktive Vertragsoption. 

Die Taktik der Versicherer

Mit einer Nachbelehrung konnten Versicherer Versäumnisse jederzeit nachholen und die Frist von 30 Tagen in Gang setzen. „Doch diese rechtssichere Möglichkeit wählte in der Vergangenheit kaum ein Versicherer“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV). Stattdessen wehrten die Gesellschaften die Widerrufsrechte ihrer Kunden mit juristischen Mitteln ab. Ihre häufigsten Argumente laut BdV: der Informationsfehler sei nebensächlich und das Verhalten der Versicherungskunnden treuwidrig. In der Folge kam es zu Massenverfahren vor den Zivilgerichten und in der weiteren Folge zu einer eher unübersichtlichen Rechtsprechung. 

Die möglichen Folgen

Künftig würden selbst gravierende Verstöße gegen Informationspflichten für Versicherer nahezu folgenlos bleiben. "Stellt ein Verbraucher zu spät fest, dass Angaben seines Versicherers nicht stimmen, kann er nur noch mit hohen Verlusten aus einem mängelbelasteten Lebensversicherungsvertrag aussteigen“, kritisiert BdV-Vorstand Rehmke. Der BdV hatte seine Bedenken in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt. 

Welche Versicherer profitieren

Von einer Gesetzesänderung  würden vor allem Versicherungs-Aktien der Marktführer profitieren. Nach aktuellen Branchenanalysen und Bilanzkennzahlen für 2024 ist die Allianz Lebensversicherung mit 24,18 Milliarden Euro gebuchten Bruttobeiträgen weiterhin unangefochtener Branchenprimus hierzulande und hat im Lebensversicherungsgeschäft rund 25 Marktanteil. Die R+V Lebensversicherung, die zum Genossenschaftssektor gehört, ist mit 7,6  Milliarden Euro Bruttobeitragseinnahmen 2024 der zweitgrößter Spieler. Auf dem dritten Platz folgt die Generali Lebensversicherung, die hierzulande vergangenes Jahr rund 6,35 Milliarden Euro Bruttobeiträge verbuchen konnte.  


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