Die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 läuft am 31. Juli ab. Wer das bis zu diesem Stichtag nicht schafft, hat diese Verlängerungs-Optionen 



Steuerprofis einschalten

Wird ein Steuerberater oder  Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist für die Erklärung 2024 bis zum 30. April 2026. 


Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Wollen Betroffene kurzfristig keinen Steuerprofi einschalten, können sie selbst bei ihrem Wohnsitzfinanzamt schriftlich eine individuelle Verlängerung  der Abgabefrist beantragen. In der Abgabenordnung ist festgeschrieben, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann. Das Finanzamt ist aber nicht verpflichtet, Steuerpflichtigen dafür mehr Zeit einzuräumen.

Antrag plausibel begründen

Seit 2019 ist es deutlich schwerer  geworden, eine Fristverlängerung  beim Finanzamt zu bekommen. Diese diese soll nur noch in Ausnahmefällen  gewährt werden. Die Faustregel für  Sachbearbeiter: Nur wenn die Abgabe „ohne eigenes Verschulden“ nicht zum  gesetzlichen Stichtag möglich ist, dürfen sie dem Antrag stattgeben. Das ist beispielsweise wegen einer plötzlich auftretenden schweren Krankheit möglich. Gleiches gilt bei Erkrankungen und Todesfällen im direkten familiären Umfeld des Steuerpflichtigen


Auf Ausschlussgründe achten

Begründungen wie „starke berufliche Belastung“, „lange Abwesenheit wegen  eine Dienstreise“, aber auch „fehlende Unterlagen“, mit denen Steuerpflichtige  früher oft eine Fristverlängerung  von zwei bis sechs Wochen erreichten, werden dagegen nicht länger akzeptiert. 


Schlussformel mit Bedacht wählen

Ein Formulierungstrick, mit dem sich säumige Steuerpflichtige unter Umständen zusätzlich Zeit verschafen können: Sie beenden das Schreiben an das örtliche Finanzamt mit dem Satz: „Ich gehe davon aus, dass dem Antrag  auf Fristverlängerung stattgegeben wird, falls ich nichts Gegenteiliges höre“.  


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