Die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 läuft am 31. Juli ab. Wer das bis zu diesem Stichtag nicht schafft, hat diese Verlängerungs-Optionen
Steuerprofis einschalten
Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist für die Erklärung 2024 bis zum 30. April 2026.
Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen
Wollen Betroffene kurzfristig keinen Steuerprofi einschalten, können sie selbst bei ihrem Wohnsitzfinanzamt schriftlich eine individuelle Verlängerung der Abgabefrist beantragen. In der Abgabenordnung ist festgeschrieben, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann. Das Finanzamt ist aber nicht verpflichtet, Steuerpflichtigen dafür mehr Zeit einzuräumen.
Antrag plausibel begründen
Seit 2019 ist es deutlich schwerer geworden, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu bekommen. Diese diese soll nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden. Die Faustregel für Sachbearbeiter: Nur wenn die Abgabe „ohne eigenes Verschulden“ nicht zum gesetzlichen Stichtag möglich ist, dürfen sie dem Antrag stattgeben. Das ist beispielsweise wegen einer plötzlich auftretenden schweren Krankheit möglich. Gleiches gilt bei Erkrankungen und Todesfällen im direkten familiären Umfeld des Steuerpflichtigen.
Auf Ausschlussgründe achten
Begründungen wie „starke berufliche Belastung“, „lange Abwesenheit wegen eine Dienstreise“, aber auch „fehlende Unterlagen“, mit denen Steuerpflichtige früher oft eine Fristverlängerung von zwei bis sechs Wochen erreichten, werden dagegen nicht länger akzeptiert.
Schlussformel mit Bedacht wählen
Ein Formulierungstrick, mit dem sich säumige Steuerpflichtige unter Umständen zusätzlich Zeit verschafen können: Sie beenden das Schreiben an das örtliche Finanzamt mit dem Satz: „Ich gehe davon aus, dass dem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben wird, falls ich nichts Gegenteiliges höre“.
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