Österreichische Aktien sind mit dividendenstarken Titeln wie OMV und Verbund für Anleger attraktiv. Seit einigen Monaten funktioniert die Quellensteuer-Erstattung wegen eines neuen Urteils aber nicht mehr wie gewohnt. Diese Punkte sollten Aktionäre jetzt beachten Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Der Hintergrund:

Österreich erhebt auf Dividenden eine Quellensteuervon 27,5 Prozent. Davon werden 15 Prozentpunkte auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 Prozent) angerechnet. Die restlichen 12,5 Prozent muss man als hierzulande steuerpflichtiger Aktionär in Österreich zurückfordern.

Quellensteuer-Rückerstattung

Die Antragstellung erfolgt online mit dem offiziellen Formular “ZS-RD-DIAG” des österreichischen Finanzministeriums. Zunächst muss man auf einem speziellen Web-Formular eine sogenannte Vorausmeldung erstellen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Wohnsitzfinanzamtes versehen und per Post an das österreichische Finanzamt für Großbetriebe senden. 

Notwendige Dokumente

Erforderlich  ist der Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien und der Dividendenzahlung, etwa der Abrechnungsbeleg der Bank). Zudem ist die Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit (über das deutsche Finanzamt) notwendig. Die Frist für die Antragstellung beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre ab der Dividendenzahlung. Mit dem Antrag ist zu warten, bis das Auszahlungsjahr abgelaufen ist Zu beachten: Rückerstattungen lohnen sich vor allem ab höheren Dividendenbeträgen, da die Antragstellung zeitlichenAufwand und unter Umständen Gebühren für Eigentumsnachweise verursacht.

Neues Urteil

Die Erstattung lief viele Jahre ohne Probleme – nach einigen Monaten war die überzahlte Steuer wieder auf dem Konto. Doch das Verfahren funktioniert nun nicht mehr so reibungslos. Grund ist ein von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt gebliebenes Urteil eines österreichischen Verwaltungsgerichts sowie eine daran anschließende gesetzliche Neuregelung: 

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