In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 600 000 Transaktionen mit Wohnobjekten. Drei neue Urteile des Bundesfinanzhofs offenbaren, dass viele Immobilienkäufer bisher nichts von dieser versteckten Haftungsfalle wissen.
Der Hintergrund
Ein Grundstücksgeschäft muss nicht nur vom Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, sondern auch vom Erwerber an das Finanzamt gemeldet werden, damit dieses die unter Umständen fällige Grunderwerbsteuer festsetzen kann. Die Frist beträgt nur zwei Wochen.
Die neuen Urteile des Bundesfinanzhofs
Drei aktuelle Entscheidungen der obersten Finanzrichter zeigen jetzt, wie schwerwiegend diese Fristversäumung sein kann: Wer ein Grundstück erwirbt, ist auch als Käufer verpflichtet, diese Transaktion innerhalb von zwei Wochen bei der Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamts anzuzeigen. Es ist wichtig, dieser Pflicht nachzukommen — obwohl auch der Notar, der das Grundstücksgeschäft beurkundet, zu einer solchen Anzeige verpflichtet ist.
Haftungsfalle bei der Meldepficht
Versäumt der Notar die fristgerechte Anzeige, haftet er nicht für die nachteiligen Folgen, welche dem Grundstückserwerber daraus entstehen können. Dies entschieden der Bundesfinanhof nun in drei weitgehend inhaltsgleichen Urteilen (Az. II R 20/23, II R 21/23, II R 22/23).
Die drei Klagen bezogen sich auf einen Musterfall, in den ein Geschwisterpaar und eine Notarin verwickelt waren. Bruder und Schwester hatten von ihrer Mutter geerbt. Um die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen, schlossen sie einen sogenannten Teilerbauseinandersetzungsvertrag. Dieses Rechtsgeschäft ließen sie von der Notarin beurkunden. Der Nachlass enthielt unter anderem Beteiligungen an einer GmbH, die über Grundbesitz in Deutschland verfügte.
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Fazit
Mit der rechtzeitigen Anzeige erfüllt ein Notar lediglich seine eigene Pflicht gegenüber dem Finanzamt, am Grunderwerbsteuerverfahren selbst ist er jedoch nicht beteiligt. Daher ist es wichtig, dass Steuerpflichtige selbst von ihrer Anzeigepflicht wissen und dieser fristgerecht nachkommen.
Die Entscheidungen sind auch deshalb wichtig, weil in Deutschland ein großer Bestand an Wohnimmobilien existiert:
• Wohneinheiten: ca. 44 Millionen
• Wohngebäude: ca. 20 Millionen, davon ein Großteil Ein- und Zweifamilienhäuser
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