In Berlin sind nochmals Änderungen bei der Reform der Riester-Rente rund um das Thema Altersvorsorgedepot gemacht worden. Unter anderem gibt es mehr Förderung und weniger Kosten. Doch das sind nicht die einzigen Veränderungen. Was Anleger jetzt wissen müssen.
Nachdem die Riester-Rente krachend gescheitert ist, soll das neue Altersvorsorgedepot die vormals gemachten Fehler ausbügeln. Vor der offiziellen Abstimmung sind nun einige neue Details und Veränderungen bekannt geworden.
Neue Änderungen beim Altersvorsorgedepot
So sind gegenüber den bisherigen Entwürfen folgende Veränderungen gemacht worden:
- Statt 1,5 Prozent Kostendeckel im Standardprodukt sollen die maximalen Gebühren bei 1,0 Prozent liegen.
- Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 360 Euro soll es 50 Cent vom Staat geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 Euro jährlich. (bisher 480 Euro)
- Auch Selbstständige sollen die Möglichkeit zur Vorsorge mit Förderung bekommen.
- Eltern sollen schon ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten können.
- Die Bundesrepublik will ein eigenes, öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot anbieten
Mit den neuen Änderungen ist das Altersvorsorgedepot also nochmals gegenüber den vorherigen Gesetzentwürfen attraktiver geworden. Für Anleger definitiv ein Grund zum Feiern.
Was jetzt wichtig ist
Noch in dieser Woche soll das Gesetz zum Altersvorsorgedepot im Bundestag verabschiedet werden. Im Anschluss muss dann der Bundesrat darüber entscheiden. Geplant ist es, dass zum 1. Januar 2027 das Produkt offiziell an den Start geht.
Inhaber alter Riester-Verträge können bis dahin über einen Wechsel nachdenken. Für die Altverträge gibt es zwar einen Bestandschutz, man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die laut Finanzministerium gesetzlich gedeckelt werden.
Enthält Material von dpa-AFX
Häufig gestellte Fragen
Welche finanziellen Förderungen bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?
Die staatliche Förderung wird durch ein zweistufiges Zulagensystem attraktiver gestaltet: Für die ersten 360 Euro Eigenleistung gewährt der Staat einen Zuschuss von 50 Prozent (180 Euro). Für weitere Einzahlungen bis zu 1.800 Euro gibt es eine Zulage von 25 Prozent, wodurch die maximale Grundzulage auf 540 Euro pro Jahr steigt. Zudem erhalten Eltern bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag in Höhe von 300 Euro pro Kind.
Wie werden die Kosten für das standardisierte Altersvorsorgedepot begrenzt?
Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurde der Kostendeckel für das Standardprodukt weiter verschärft. Die maximalen Gebühren dürfen künftig 1,0 Prozent nicht überschreiten, statt der ursprünglich geplanten 1,5 Prozent. Zudem wird die Bundesrepublik Deutschland ein eigenes, öffentlich organisiertes Altersvorsorgedepot anbieten, um einen kostengünstigen und transparenten Zugang zur kapitalmarktbasierten Vorsorge sicherzustellen.
Was müssen Inhaber alter Riester-Verträge beim Wechsel in das neue Modell beachten?
Obwohl für bestehende Riester-Verträge ein Bestandsschutz gilt, ist ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ab dem Start am 1. Januar 2027 möglich, ohne bereits erhaltene Förderungen zurückzahlen zu müssen. Anleger sollten jedoch prüfen, welche gesetzlich gedeckelten Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen könnten, und die individuellen Renditechancen des neuen Depots gegen die Garantien der Altverträge abwägen.