Wer mit einem neuen Elektro-oder Hybridfahrzeug liebäugelt, kann ab diesem Jahr beim Kauf wieder staatliche Förderung erhalten. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Rahmenbedingungen
Das Förderprogramm für private Anschaffung von E-Autos ist zurück, nachdem es Ende 2023 abrupt ausgebremst worden war. Es soll rückwirkend ab Jahresbeginn gelten. Wer ein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 1. Januar 2026 neu zulässt oder bereits zugelassen hat, kann staatliche Prämien von 1500 bis 6000 Euro beantragen. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Die dafür im Bundeshaushalt eingeplanten Mittel von drei Milliarden Euro sollen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge bis 2029 reichen.
Die Förder-Details
Die Basisförderung für reine Elektrofahrzeuge liegt bei 3000 Euro. Für Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerung (Range-Extender) gibt es 1500 Euro, sofern deren CO2-Ausstoß pro Kilometer maximal 60 Gramm beträgt.
Die Einkommens-Obergrenzen
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Das entspricht in etwa einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4800 Euro bei Alleinstehenden und 5400 Euro bei Zusammenveranlagten.
Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen kommen weitere 1000 Euro hinzu.
Für minderjährige Kinder im Haushalt - bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren - werden bei allen förderfähigen Fahrzeugen zusätzlich 500 Euro pro Sprössling spendiert. Außerdem steigt die maximale Einkommensgrenze mit Kindern um 5000 Euro je Kind, also auf bis zu 90.000 Euro.
Hier ist zu beachten: Die beiden niedrigeren Einkommensstufen für den einkommensabhängigen Förderzuschlag bleiben auch für Bürger mit Kindern unverändert bei 45.000 Euro und 60.000 Euro.
Die Fristen
Das amtliche Online-Portal für die neue E-Auto-Kaufprämie wird voraussichtlich erst im Mai 2026 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle freigeschaltet. Dort können dann alle erforderlichen Dokumente und Angaben in digitaler Form auch rückwirkend eingereicht werden.
Wichtig: Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach Zulassung des E-Autos erfolgen. Maßgeblich bei der Prüfung der Einkommensgrenze sind die steuerpflichtigen Einkünfte des Vorjahres. Wer die Förderung möglichst schnell erhalten will, sollte sich mit der Abgabe der Steuererklärung für 2025 beeilen, damit der für den Antrag erforderliche Bescheid möglichst bald vorliegt.
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