Seit Jahresbeginn können Ruheständler neben der gesetzlichen Rente bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Bei der sogenannten "Aktivrente" sind aber diese fiskalischen Fallstricke zu beachten.
Falle 1: Vorgezogener Rentenbezug
Für die Aktivrente gilt kein steuerlicher Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Zuverdienst durch die Arbeit im Ruhestand nicht angerechnet wird, wenn es darum geht, wie hoch das zu versteuernde Einkommen insgesamt ausfällt. Hier darf das Finanzamt bei den Aktivrentnern nur Arbeitseinkommen von mehr als 2000 Euro pro Monat berücksichtigen.
Die Steuerfreiheit gilt. dagegen nicht für Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen bei vorgezogener Altersrente, also etwa Altersteilzeit. Von der Aktivrente profitieren können nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Bei Neurentnern des Jahrgangs 2026 liegt diese, je nach Geburtsjahrgang und Versicherungszeiten, zwischen 66 Jahren und 2 bis 10 Monaten.
Falle 2: Selbständigkeit und Beamtenstatus
Selbstständige, vor allem Solo-Unternehmer, aber auch Landwirte und Beamte sind von der Aktivrente komplett ausgeschlossen.
Falle 3: Minijobs
Bis zu 168.000 Beschäftigte könnten die Neuregelung ab diesem Jahr in Anspruch nehmen, wird geschätzt. Durch die Steuerbefreiung kalkuliert die Bundesregierung mit jährlichen Mindereinnahmen von 890 Millionen Euro. Im vergangene Jahr arbeiten bereits rund 1,2 Millionen Ruheständler in Minijobs (Verdienstgrenze 556 Euro monatlich) oder als Selbstständige weiter. Diese Beschäftigungsformen können nicht von den Steuervorteilen der Aktivrente profitieren.
Falle 4: Überraschende Abzüge
Vielen Interessenten ist noch nicht bekannt, dass die Abgabenfreiheit bei der Aktivrente ausschließlich für die Einkommensteuer gilt. Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung fallen hier weiterhin an.
Falle 5: Komplizierte Lohnbuchhaltung
Auch für Arbeitgeber bringt die Trennung zwischen steuerfreiem Aktivrente-Verdienst und beitragspflichtigem Entgelt zusätzliche Komplexität. Das gilt sowohl für die Arbeitsvertragsgestaltung als auch in der Lohnbuchhaltung. Auch aus diesen Gründen gibt es bislang nur sehr wenige explizit auf Rentner zugeschnittene Stellenangebote. Bisher wurden bundesweit nur rund 2000 Aktivrentner-Jobs von Unternehmen ausgeschrieben.
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