VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

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22.05.2024 / 12:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren.

Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen zu lassen.

Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Kontakt BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft Investor Relations: Tilly-Park 1 86633 Neuburg/Donau Tel.: + 49 (0)8431 9077-961 Fax: + 49 (0)8431 9077-1961 E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Tilly-Park 1 86633 Neuburg an der Donau Deutschland Telefon: +49 (0) 8431 9077 0 Fax: +49 (0) 8431 9077 973 E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board) EQS News ID: 1908173

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Quelle: dpa-Afx