123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht - Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
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05.05.2026 / 11:34 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht - Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden
* Referentenentwürfe FahrschModVO und FahrlG-ÄndG veröffentlicht - Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angestrebt
* Theorie vollständig digital: Fahrschüler wählen Lernformat frei - Präsenzpflicht entfällt
* Unterrichtsraumpflicht wird abgeschafft - asset-light Expansion bundesweit ohne Raumgebundenheit möglich
* Fahrsimulatoren erstmals gesetzlich anerkannt - Stand-alone-Betrieb erlaubt, Schaltgetriebe überwiegend per Simulator
* Reform stärkt alle drei Konzerngesellschaften: 123fahrschule SE, FahrerWerk und Foerst GmbH
* Investor Round Table in Kooperation mit NuWays AG am Donnerstag, 07. Mai 2026, 15:30 Uhr
Von der Absichtserklärung zum Rechtsentwurf
Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) nimmt die Veröffentlichung der Referentenentwürfe für die Fahrschulmodernisierungsverordnung (FahrschModVO) und das Fahrlehrergesetz-Änderungsgesetz (FahrlG-ÄndG) zum Anlass, die strategischen Konsequenzen für den Konzern einzuordnen.
Mit Bearbeitungsstand vom 4. Mai 2026 sind die Vorhaben nun in verbindliche Rechtsentwurfssprache überführt worden. Die Referentenentwürfe markieren den nächsten konkreten Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Für die 123fahrschule SE ist dies mehr als ein regulärer Gesetzgebungsschritt. Was das Unternehmen seit seiner Gründung 2016 als digitales, technologiegestütztes Ausbildungsmodell aufgebaut hat, soll nun zum gesetzlichen Standard werden.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
"Die Referentenentwürfe bestätigen, was wir seit Jahren konsequent aufbauen. Wir haben nicht auf Regulierung gewartet, sondern das Modell entwickelt, das der Gesetzgeber jetzt als Blaupause für die gesamte Branche nimmt. Für unsere Investoren bedeutet das: Die Equity Story ist keine Wette auf künftige Gesetzgebung mehr - sie steht im Entwurfstext."
Vollständig digitale Theorie: Die Entkopplung vom Raum
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Fahrschüler ihr Lernformat künftig frei wählen können (§ 3 FahrschAusbV-neu). Präsenzunterricht bleibt möglich, ist aber keine Voraussetzung mehr. Parallel entfällt die bisherige Pflicht, einen Unterrichtsraum vorzuhalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG-neu). Branchenweit entspricht das einer Entlastung von rechnerisch 55,1 Mio. Euro jährlich.
Für die 123fahrschule SE eröffnet diese Regelung die Möglichkeit, neue Standorte und Kunden ohne die bisher erforderliche Rauminfrastruktur zu erschließen. Die digitale Lernplattform des Unternehmens war bislang ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Mit Inkrafttreten der Reform wird dieser Lernpfad stärker frequentiert, während die schlanke Zweigstelle ohne Theorieraum zum rechtlich abgesicherten Rollout-Modell avanciert.
Das Modell der geografischen Entkopplung: Ein Fahrschüler muss künftig nicht mehr im Einzugsgebiet einer Fahrschule wohnen, um deren Theorieausbildung zu nutzen. Die Praxisausbildung bleibt lokal, aber der erste und volumenstärkste Teil der Ausbildung - die Theorie - kann vollständig über die Plattform der 123fahrschule SE absolviert werden. Damit wird die Reichweite des Unternehmens strukturell ausgedehnt.
Simulatoren als gesetzlicher Standard: Foerst GmbH als Profiteur
Der Referentenentwurf lässt Simulatoren erstmals ausdrücklich als Ausbildungsmittel zu (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbV-neu). Die Regelung ist technologieoffen ausgestaltet und entspricht zu 100 % den heute von Forest gebauten Geräten; zugleich entfällt die bisherige 1:1-Betreuung durch einen Fahrlehrer. Zudem können Simulatoren künftig im Stand-alone-Betrieb genutzt werden, was den Durchsatz je Gerät deutlich erhöht.
Besonders relevant: Die Schulung an Schaltgetrieben der Klasse B darf künftig zum überwiegenden Teil simulationsgestützt erfolgen (§ 10 Abs. 3 FahrschAusbV-neu).
Die 123fahrschule SE hat mit der Akquisition der Foerst GmbH frühzeitig die Grundlage geschaffen, um von dieser Entwicklung direkt zu profitieren. Foerst gehört zu den wenigen Simulatorherstellern, die in der Verbände-Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt waren und deren Technologie im BASt-Bericht 2024 ausdrücklich referenziert wird.
Der Simulator wechselt mit diesem Gesetz seine Rolle. Vom bisher ergänzenden Lernmittel zum gesetzlich anerkannten Standardausbildungsmittel.
Individualisierbarer Ausbildungspfad und kompetenzorientierte Sonderfahrten
Neben der Theoriefreiheit und den Simulatoreinsatzmöglichkeiten sieht der Referentenentwurf vor, dass Sonderfahrten künftig kompetenzorientiert statt nach festen Mindestzahlen absolviert werden (§ 4 FahrschAusbV-neu). Fahrschüler mit nachgewiesenem Lernerfolg können schneller vorankommen und weniger versierte Fahrschüler erhalten gezielte Unterstützung. Das erhöht den Durchsatz pro Fahrlehrer und Standort und verbessert die Wirtschaftlichkeit je Ausbildungsfall.
Ergänzend wird ein Transparenzregister eingeführt, das künftig Bestehensquoten je Fahrschule ausweist (§§ 32, 57 FahrlG-neu). Strukturierte Anbieter mit professionellem Qualitätsmanagement wie die 123fahrschule SE werden durch dieses Register gegenüber Einzelbetrieben ohne systematisches Tracking strukturell begünstigt.
FahrerWerk: Moderne Fahrlehrerausbildung als Wettbewerbsvorteil
Die Reform stärkt somit nicht nur das Kerngeschäft der 123fahrschule SE, sondern auch die Konzerngesellschaft FahrerWerk, die auf die Ausbildung von Fahrlehrern spezialisiert ist. Der Referentenentwurf erlaubt künftig digitale, hybride und asynchrone Formate in der Fahrlehrer-Erstausbildung (§ 1 Abs. 5 FahrlAusbV-neu), ohne die bisherigen Mindeststundenansprüche zu verändern.
FahrerWerk kann damit überregional ausbilden, Anwärter ohne Standortbindung akquirieren und Lehrgänge mit deutlich niedrigerem Capex-Aufwand je Absolvent durchführen.
Simulationskompetenz wird durch die Reform de facto zum Pflichtbestandteil moderner Fahrlehrerausbildung. FahrerWerk hat die Möglichkeit, dieses Curriculum-Element frühzeitig zu besetzen und sich als Branchenstandard für die Ausbildung der nächsten Fahrlehrergeneration zu positionieren.
Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:
"Die Reform trifft alle drei unserer Gesellschaften genau dort, wo wir investiert haben. 123fahrschule bekommt das gesetzliche Fundament für das asset-light Rollout-Modell, FahrerWerk die Öffnung für moderne Ausbildungsformate und Foerst den Übergang vom Spezialprodukt zum Branchenstandard. Das ist kein Zufall - wir haben an diesen Entwicklungen mitgearbeitet."
Investor Round Table am Donnerstag, 07. Mai 2026
Die 123fahrschule SE lädt Investoren und Analysten im Anschluss an diese Veröffentlichung zu einem Investor Round Table ein. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Research-Haus NuWays AG durchgeführt und gibt Vorstand Boris Polenske die Möglichkeit, die strategischen Implikationen der Referentenentwürfe im direkten Austausch zu erläutern und Rückfragen zu beantworten.
Datum: Donnerstag, 07. Mai 2026
Uhrzeit: 15:30 Uhr
Format: Telefonkonferenz / Webcast
Anmeldelink:
https://www.nuways-ag.com/events/implikationen-aus-dem-referentenentwurf-VPnZuMh?lng=de
Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske
Kontakt: ir@123fahrschule.de
Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations
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Quelle: dpa-Afx