ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt
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18.05.2026 / 10:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt
* Emission von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 700 Mio. EUR mit Fälligkeit 2032
* Verlängerung der bestehenden revolvierenden Kreditfazilität ("RKF") in Höhe von 600 Mio. EUR bis September 2028, mit einer weiteren Verlängerungsoption bis September 2030.
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (18. Mai 2026) -- ams OSRAM gab heute die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt.
ams OSRAM hat heute eine Emission von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 700 Mio. EUR mit Fälligkeit 2032 (zusammen die "Schuldverschreibungen") als Teil ihres regelmäßig aktualisierten Plans zur Verbesserung ihrer Bilanzstruktur, der erstmals am 30. April 2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.
ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der Schuldverschreibungen zusammen mit Barmitteln aus der Bilanz zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden $750.000.000 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie zur Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen, einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden.
ams OSRAM hat zudem am 13. Mai 2026 erfolgreich ihre bestehende revolvierende Kreditfazilität ("RKF") bis September 2028 verlängert, mit einer weiteren Verlängerungsoption bis September 2030, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter darin festgelegter Bedingungen. Die RKF sieht Gesamtzusagen in Höhe von 600 Mio. EUR vor. Die RKF steht für allgemeine Unternehmens- und Betriebsmittelzwecke zur Verfügung. Die erfolgreiche Verlängerung der RKF stärkt die Liquiditätsposition von ams OSRAM weiter und zeigt den proaktiven Ansatz des Unternehmens bei der Steuerung seiner bevorstehenden Fälligkeiten von Finanzverbindlichkeiten.
Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person, der gegenüber ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische oder andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur Verfügung gestellt wird.
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product Disclosure Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erforderliches Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach DISC und den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen im Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public Offers and Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to Trading on a Regulated Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen Informationen weder genehmigt noch überprüft.
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt.
Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese gerichtet. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt", "strebt an", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen des Stabilisierungsmanagers handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten.
"Sense the power of light" - unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu Medizin- und Consumer-Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
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ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Quelle: dpa-Afx