Ab September 2019 müsse das Verbot auch modernere Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen. Die Nachbarstadt Bonn soll glimpflicher davonkommen, hier sind nur zwei Hauptverkehrsadern betroffen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Urteile mit Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen erwirkt. Ihr Chef Jürgen Resch rief Ministerpräsident Armin Laschet auf, keine Berufung gegen die Urteile einzulegen, sondern für sauberere Luft zu sorgen.

Die Umwelthilfe führt derzeit Verfahren in rund 30 Städten. Durch die Klagewelle, mit der die Umweltlobby die Einhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid durchsetzen will, könnte es unter anderem in Aachen, Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Mainz Diesel-Fahrverbote geben. Zu Essen und Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen oder zu Wiesbaden und Darmstadt in Hessen stehen noch Verhandlungen an. NRW-Ministerpräsident Laschet hatte erklärt, er halte Fahrverbote für unverhältnismäßig und damit letztlich auch für rechtswidrig.

Der DUH zufolge leidet Köln stärker als andere Städte unter Dieselabgasen. Im vergangenen Jahr hätten in der Domstadt acht der elf offiziellen Messstationen Stickoxid-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts festgestellt. Auch in Bonn wiesen beide offiziellen Messstationen Werte oberhalb des NO2-Grenzwerts auf. Richter Michael Huschens sagte, die Grenzwerte würden schon lange verfehlt: "Das Kind liegt seit fast neun Jahren im Brunnen." Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sei ein hohes Gut, unterstrich er.

Betroffen sind in Köln nicht nur Tausende Einwohner, sondern auch viele der rund 500.000 Pendler. Schätzungsweise 160.000 davon fahren einen Diesel. "Köln ist aus meiner Sicht ein anderer Fall als Stuttgart oder Mainz", sagte Regierungspräsidentin Gisela Walsken. Ihre Behörde wolle nun den Luftreinhalteplan ausbauen, um Fahrverbote doch noch abzuwenden. Sie glaube aber nicht, dass das ohne eine Nachrüstung der Abgasanlagen von Selbstzündern gelingen werde. Diese fordert auch die Umwelthilfe.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil zu Düsseldorf und Stuttgart entschieden, dass Fahrverbote für Diesel-Pkw in Großstädten zur Luftreinhaltung zulässig sind, aber Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Die Gerichte beschränkten ihren Bann deshalb auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-5 und älter. Unter dem Druck der Gerichtsurteile hatte die Bundesregierung vor Kurzem ein Maßnahmenpaket mit der Autoindustrie ausgehandelt, wonach die Hersteller Dieselbesitzern Umtauschprämien in 14 besonders belasteten Regionen gewähren, wenn sie schadstoffärmere Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen.

Umstritten blieb eine obligatorische Kostenbeteiligung der Autobauer an einer Hardware-Nachrüstung. Darüber beriet Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Donnerstag in Berlin erneut mit den großen deutschen Autobauern.

rtr