Ärgerlich


Vor längerer Zeit hatte ich Aktien von Dalian Wanda gekauft (WKN: A12 GFP). Leider kann der Titel nicht mehr gehandelt werden. Wie es scheint, kann ich meine 150 Aktien (Wert knapp 1000 Euro) nun nicht mehr verkaufen. Eine E-Mail an das Investor-Relations-Team von Dalian Wanda blieb natürlich unbeantwortet. Mein Broker sagt, dass die Aktien aus meinem Depot wertlos gestrichen werden können. Allerdings ist fraglich, ob und wie ich dann den Verlust zumindest steuerlich geltend machen kann. Haben Sie eine Lösungsidee hierfür? Oder gibt es eine aktuelle Rechtsprechung, die eine Anerkennung des steuerlichen Verlustes bei einer Ausbuchung aus dem Depot absichert?
Leser der Red. bekannt (per E-Mail)
BÖRSE ONLINE: Leider ist der Abschied von Depotleichen meistens schmerzhaft - den Fiskus an den Verlusten zu beteiligen, wäre da immerhin ein schwacher Trost. Das Bundesfinanzministerium ist bislang allerdings der Ansicht, dass eine Ausbuchung wertloser Titel aus dem Depot keinen Verkauf darstellt. Dazu gibt es ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 7 K 2175/16 F), das einen steuerlichen Verlust verneint. Hier ist eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VIII R 34/16).

Sie können mit Verweis darauf Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Alternativ können Sie versuchen, Ihre Aktien an einen fremden Dritten zu verkaufen. Ein Urteil des Finanzgerichts München (Az. 7 K 1888/16) besagt, dass Verluste aus wertlosen Aktien, die auf einen fremden Dritten übertragen werden, mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Dagegen hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VIII R 9/17). Will das Finanzamt die Verluste aus dem Verkauf nicht anerkennen, können Sie Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Befremdlich


Als langjähriger Leser Ihrer Zeitschrift finde ich es befremdlich, dass Sie meinen, es gäbe 2018 nichts anderes zu feiern als den "Wahlsieg" von Annegret Kramp-Karrenbauer. Ich beziehe mich auf den Artikel "Aufbruch ins Ungewisse" (Ausgabe 51-52/2018). Frau Kramp-Karrenbauer hat bisher noch nicht bewiesen, wie es mit ihrem Verständnis um die Wirtschaft bestellt ist. Die Zahlen, die sie aus dem Saarland vorzeigen kann, sind nicht gerade berauschend.
Leser der Red. bekannt (per E-Mail)
BÖRSE ONLINE: Es tut uns sehr leid, wenn Sie den Einstieg in die Deutschland-Geschichte in Heft 51/52 politisch aufgefasst haben. Keinesfalls hatten wir hier eine Wertung beabsichtigt. Es geht allein um die Feststellung, dass nach dem Wahlkampf um den CDU-Vorsitz eine Entscheidung herbeigeführt wurde, die wiederum eine gewisse Ruhe in die Partei gebracht hat. Der Text sollte weder eine Einstufung der politischen noch wirtschaftlichen Kompetenz von Frau Kramp-Karrenbauer sein. Wir werden in Zukunft noch besser darauf achten, dass es zu keinen Missverständnissen kommt.

Bei Veröffentlichungen von Leserzuschriften behält sich die Redaktion von BÖRSE ONLINE vor, die Texte zu kürzen. Auf Wunsch veröffentlichen wir Zuschriften auch anonymisiert (etwa bei Fragen zur Steuer), die Identität muss uns allerdings bekannt sein.