Verbraucher müssen Gutscheine für Veranstaltungen akzeptieren, die Corona-bedingt ausfallen. Diese Gesetzesänderung haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bislang war eine Rückzahlung des Eintrittspreises verpflichtend. Wenn dies weiterhin gegolten hätte, wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Insolvenzwelle angerollt.

Die Regeln betreffen nahezu alle Veranstaltungen, für die Tickets vor dem 8. März gekauft wurden. Namentlich im Gesetz erwähnt sind Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen und Sportwettkämpfe. Hinzu kommen Eintritts-, Saison- und Jahreskarten, beispielsweise für Museen, Freizeitparks, Tierparks, Schwimmbäder oder Sportstudios, außerdem Abonnements, etwa bei Musik-, Sprach- oder Sportkursen.

In all diesen Fällen gilt: Der Veranstalter darf Gutscheine ausgeben, die bis zum 31. Dezember 2021 laufen. Löst der Verbraucher sie nicht ein, ist dann eine Auszahlung in bar fällig. Falls die Gutscheinlösung für einen Verbraucher unzumutbar ist, etwa weil er nachweislich in erheblichen Geldproblemen steckt, darf er weiterhin auf einer sofortigen Auszahlung beharren.

Was sollten Verbraucher nun beispielsweise bei Konzerten konkret tun? "Nehmen Sie zuerst dort Kontakt auf, wo Sie das Ticket gekauft haben", heißt es auf verbraucherzentrale.de (die Seite wird von Verbraucherzentralen betrieben). Nur wenn es hier keinen Ansprechpartner gibt oder die Rückerstattung verweigert wird, müsse man sich direkt an den Veranstalter wenden. Fürs Ausstellen und Übersenden des Gutscheins dürfen keine Kosten entstehen.

Von der Gesetzesänderung nicht erfasst sind Flüge und Pauschalreisen. Hier müssen die Veranstalter die Kosten innerhalb kurzer Fristen erstatten, wenn die Leistung Corona-bedingt ab dem 17. März nicht stattfand (damals gab das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung heraus). Hintergrund sind entsprechende EU-Regeln. Doch besteht der Anspruch derzeit oft nur theoretisch. Viele Anbieter weigern sich zu zahlen, zögern die Sache hinaus oder sind schlicht nicht erreichbar.

Offen ist, was nach dem 15. Juni passiert. Außenminister Heiko Maas sagte in dieser Woche, dass die allgemeine Reisewarnung zu diesem Termin voraussichtlich durch individuelle Regeln ersetzt wird. Was bedeutet das für Entschädigungen, wenn Reisen auch nach diesem Datum wegen der Pandemie unmöglich sind? Das sei aus jetziger Sicht "im jeweiligen Einzelfall" zu entscheiden, sagte Rita Hagl-Kehl, Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, der Zeitung "Die Welt"