Für Ebay-Aktionäre ist die vor sechs Jahren erfolgte Zuteilung von PayPal-Aktien steuerfrei. Dies hat nun das Finanzgericht Köln entschieden. Von Stefan Rullkötter

Für Anleger ist es ein Dauerärgernis: Depotbanken behandeln nach Kapitalmaßnahmen neu eingebuchte Papiere von Tochterfirmen oft als "Sachdividende" und führen auf deren Einstandskurs Abgeltungsteuer ab, obwohl sich am Gesamtvermögen der Kunden nichts geändert.

So auch im Fall ebay: Bei der Unternehmens-Ausgliederung des damals noch weitgehend unbekannten Zahlungsdienstleisters PayPal hatten die Aktionäre 2015 für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie erhalten. Die Finanzverwaltung behandelte diese Kapitalmaßnahme als steuerpflichtige Sachausschüttung - und belegte die neu eingebuchten Papiere mit Abgeltungsteuer.

Eine dagegen erhobene Klage war nun vor dem Finanzgericht Köln erfolgreich. Der betroffene Aktionär hatte argumentiert, dass er durch die Ausgliederung von PayPal keinen Vermögenszuwachs erfahren habe. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden. Das Finanzgericht Köln bestätigte diese Rechtsauffassung mit dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11.03.2020 (Az. 9 K 596/18).

Die Zuteilung von Aktien im Rahmen eines Spin-Offs sei im Jahr des Aktienbezugs kein steuerpflichtiger Vorgang, befanden die Finanzrichter, Es handele sich nicht um eine Sachdividende, sondern um eine Abspaltung, deren steuerliche Folgen erst im Jahr der Veräußerung der Aktien zu ziehen seien. Selbst wenn ein solcher Spin-off nicht festgestellt werden könnte, sei der Kapitalertrag mit "null Euro" anzusetzen. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung sei nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte, so die Finanzrichter weiter.

Endgültig in dieser Rechtsfrage entscheiden wird erst der Bundesfinanzhof: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt.