Nun steht es fest: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Steuerberater-Versicherung-Pensionskasse das Neugeschäft untersagt. "Das Unternehmen kann gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend ist" so die entsprechende Pressemitteilung der Finanzaufsicht. Damit darf das Vorsorgewerk nur noch bestehende Verträge zu Ende führen.

Und die Pensionskasse der Steuerberater könnte erst der Anfang sein. Mittlerweile hat die BaFin 31 Pensionskassen in Deutschland unter besondere Beobachtung gestellt. "Die Situation der Lebensversicherer und Pensionskassen erfordert, dass wir unsere Kontrolle verstärken", sagte BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund in seiner Eröffnungsrede auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 29. Oktober 2019. Grund dafür: Die aktuelle Niedrigzins-Phase, die jetzt Versicherer besonders herausfordere. Deswegen will die Aufsicht nun verstärkt "auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Unternehmen achten".

Das Niedrigzinsumfeld macht den Kassen massiv zu schaffen: "Derzeit sieht es ja so aus, dass die Zinsen auf absehbare Zeit im Keller gehalten werden. Für die Pensionskassen wie auch für Versicherer ist das eine schlechte Nachricht. Zumindest wenn sie in den vergangenen Jahren ihrer Aktivseite nicht schon deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet haben. Es ist mittlerweile sehr klar, dass der niedrige Zins nicht einfach ausgesessen werden kann. Die Pensionskassen müssen handeln" sagt Ivan Mlinaric, Geschäftsführer der Quant.Capital Management GmbH, die sich auf Risikobewertung und Risikomanagement fokussiert.