Bei Leerverkäufen veräußern Investoren Aktien, die sich gar nicht besitzen. Sie leihen sich die Papiere gegen eine Gebühr und setzen auf fallende Kurse. Tritt dieser Fall ein, kaufen sie die Aktien am Markt zum dann günstigeren Preis und geben sie an den Verleiher zurück. Die Differenz streichen sie als Gewinn ein. Während der Finanzkrise vor zehn Jahren hatte die BaFin schon einmal diese im Fachjargon "Short-Selling" genannten Finanzgeschäfte verboten. Möglich sei, dass die Behörde nach oder bereits im Vorfeld des Brexits Wertpapiere identifiziere, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen eines EU-Ausstiegs Großbritanniens litten und Leerverkäufe für diese Titel verbiete, sagte ein Insider.

Großbritannien will zum 31. Oktober die Europäische Union (EU) verlassen - ob mit oder ohne Scheidungsvertrag. Derzeit laufen Gespräche über eine Einigung. Ob dies gelingt, ist aber offen.

rtr