In Aufsichtsrats- und Unternehmenskreisen hieß es, dies sei auch ein Grund gewesen, warum Huber anders als vorgesehen nun doch nicht für die Güterbahn DB Cargo zuständig werden solle. Darüber hätte der Aufsichtsrat in der nächsten Woche befinden sollen. Davon habe man nun wieder Abstand genommen. Ein Bahn-Sprecher sagte, wollte sich zu den Angaben nicht äußern, und verwies auf die Aufsichtsratssitzung.

Der Bericht des Ausschusses äußert sich insgesamt kritisch zur Vergabe von Verträgen an ehemalige Konzernvorstände in den vergangenen Jahren: "Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss empfiehlt dem Aufsichtsrat als Konsequenz zu den vorliegenden Erfahrungen, den Abschluss von Beraterverträgen mit ehemaligen Vorstands- und Geschäftsführungsmitgliedern grundsätzlich zu untersagen." Anders solle nur in zwingenden Ausnahmefällen verfahren werden.

Aufsichtsräte, die ungenannt bleiben wollten, sehen auch dies als noch nicht weitgehend genug. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass eine Reihe von Fragen offen geblieben seien. Es sei etwa im Falle Huber eher unwahrscheinlich, dass dieser den Vertrag aus eigenem Antrieb aufgesetzt habe. Es habe vermutlich weitere Mitwisser im Vorstand gegeben. Einige hätten auf Fragen aber nicht antworten wollen. Im Fall von Huber ging es um einen sogenannten Headhunter-Vertrag mit Homburg, der bei der Personalsuche helfen sollte. Mit Homburg wurden zudem zwei weitere Verträge geschlossen, bei denen er aber für die Tochtergesellschaft DB Regio arbeitete. Diese wurden zwischenzeitlich auch verlängert. Insgesamt flossen so an den früheren Personenverkehrsvorstand annähernd eine Million Euro.

Ein Vertrag wäre sogar bis Ende diesen Jahres weiter gelaufen, wurde aber nach Bekanntwerden der Affäre gestoppt. Gegen Homburg werden im Bericht keine Vorwürfe erhoben, ebensowenig gegen den damaligen Bahnchef Rüdiger Grube, der den Staatskonzern von 2009 bis 2017 führte. Der derzeitige Bahnchef Richard Lutz arbeitet in dieser Zeit überwiegend als Finanzvorstand. Dennoch kritisierten Aufsichtsräte vor allem die zeitliche Nähe der Verträge zum Ausscheiden Homburgs. Sein Vertrag als Vorstand endete am 31. Juli 2015. Schon ab August war er wieder als Berater aktiv. Die Prüfer untersuchten auch, ob ausreichende Gegenleistung für die Verträge geliefert wurden.

Im Fall Homburg wurde dies bejaht - im einem weiteren Fall aber verneint: Dabei geht es um den Vertrag des früheren Managers einer Tochtergesellschaft mit dem Konzern, der die Unterschrift eines Ex-Konzern-Personalvorstands trägt. Für die vereinbarten 300.000 Euro sei deutlich zuwenig geleistet worden, heißt es im Bericht des Ausschusses. Hier wird der Bahn nahegelegt, Geld zurückzufordern.

Die Affäre um ungenehmigte Beraterverträge war im Frühjahr bekannt geworden. Der Aufsichtsrat hatte daraufhin beschlossen, die Verträge zurück bis zum Jahr 2010 zu untersuchen. Dafür wurde die Unternehmensberatung EY sowie die Kanzlei Rittershaus beauftragt. Auf dieser Basis fertigte der Compliance-Ausschuss seinen Abschlussbericht.

Insgesamt untersuchten die Experten rund 30 Verträge. In 17 Fällen gab es keine Beanstandungen. Vor allem ältere Verträge wurden, wie im Aktiengesetz vorgeschrieben, dem Aufsichtsrat vorgelegt, wenn ein ausgeschiedener Vorstand als Berater tätig wurde. Diese Praxis sei später dann aber aufgegeben worden.

rtr