Bankkunden müssen bei Bargeldeinzahlungen von über 10 000 Euro auf ihr Bankkonto einen Herkunftsnachweis für den gesamten Einzahlungsbetrag vorlegen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin schreibt dies ab kommendem Montag vor, wie die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erklärte.

Die Regelung für Privatkunden gilt auch bei mehreren Einzahlungen, wenn der Gesamtbetrag die Grenze von 10 000 Euro überschreitet. Für andere Bartransaktionen, wie beispielsweise den Kauf von Edelmetallen oder den Währungsumtausch, gilt die Nachweispflicht demnach bereits ab 2500 Euro, wenn die entsprechenden Geschäfte nicht bei der Hausbank abgewickelt werden. Wenn ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Bank die Transaktion ablehnen.

Laut DK lässt die Finanzaufsicht unter anderem als geeignete Belege gelten: aktuelle Kontoauszüge, die eine Barauszahlung von einem anderen Konto belegen, außerdem Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen sowie Erbnachweise oder Schenkungsverträge. red