Es ist nicht überliefert, ob der Ökonom Bert Rürup ans Kinderkriegen dachte, als er die im Volksmund nach ihm benannte Rente ersann. Fakt ist, dass die Basis-Rente, so der eigentliche Name der Rürup-Rente, nicht nur Selbstständigen hilft, sondern auch für Familien ein wichtiger Baustein bei der Altersvorsorge sein kann, gerade in einer Zeit, in der die Kinder noch klein sind und die Eltern in der kurzen Freizeit Besseres zu tun haben, als an ihr Auskommen im Rentenalter zu denken.

"Schon mit mittleren Einkommen gelingt das relativ komfortabel mit der steuerlich geförderten Basis-Rente", sagt Frank Nobis. Der Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung hat für seine Frau einen solchen Vertrag abgeschlossen. "Für mich ist das eine Baby-Ausgleichsrente", sagt Nobis (siehe Interview). "Wer Nachwuchs aufzieht, profitiert wie Selbstständige, Freiberufler und die Generation 50 plus von der Flexibilität und Förderung dieses Produkts."

Anders als bei vielen Vorsorgeprodukten, bei denen eine bestimmte Sparrate festgesetzt wird, können die Beiträge weitgehend frei gestaltet werden. Je nach Finanzlage wird ein Vertrag durch Zuzahlungen aufgespeckt oder auf den minimalen Monatsbeitrag abgemagert. "Wünschen Kunden eine Beitragsgarantie, liegt er bei den Fondsrenten unseres Hauses bei 50 Euro im Monat", erklärt exemplarisch für die Branche Winfried Gaßner, Abteilungsleiter Produktmanagement des Versicherers WWK. "In fondsgebundenen Verträgen ohne Garantien liegt er bei 25 Euro."

Bei der Basis-Rente gibt es viele Varianten: Klassisch wie eine Kapitallebensversicherung, fondsgebunden und indexorientiert, jeweils mit oder ohne Garantie. Ist das Geld knapp, etwa weil man vorübergehend keinen Job hat, kann man einen Vertrag auch beitragsfrei stellen, kündigen kann man ihn nicht. Wie in der gesetzlichen Rente kommt man an das einmal eingezahlte Geld nicht mehr heran. Ebenso wichtig zu wissen: Der Kapitalstock lässt sich weder beleihen, noch auszahlen oder vererben. Stattdessen hat man frühestens ab dem 62. Lebensjahr Anspruch auf eine Rente, die dem individuellen Kapital entspricht - aber lebenslang ausgezahlt wird. Die großzügige steuerliche Förderung kann frei auf die beiden Partner aufgeteilt werden. "Paare mit entsprechendem Einkommen schließen daher besser für jeden einen Vertrag ab", rät Gaßner.

Ein Handicap ist zu beachten: Der Sonderausgabenabzug, der die Basis-Rente erst so attraktiv macht, nutzt nicht allen gleich. Bei Angestellten verringern ihn die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente deutlich, bei Geringverdienern ist der Grenzsteuersatz, den der Fiskus auf die obersten Tausender kassiert, zu niedrig.

Die Konstruktion der 2005 gestarteten Basis-Rente sollte Bürger zur kapitalgedeckten Altersvorsorge animieren, die nicht in das Raster der Riester-Rente passen. Das sind Menschen, die nicht pflichtversichert sind, einem Versorgungswerk angehören oder zu viel verdienen. Folglich umfasste die Zielgruppe anfangs nur mittelständische und kleine Selbstständige sowie Freiberufler - also vom Gemüsehändler und Automechaniker bis zum Architekten, Arzt oder Ingenieur alle, die auf eigene Rechnung arbeiten.

Entsprechend klar und unkompliziert sind die Vorgaben: Die Einzahlungen sind momentan zu 88 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig, die spätere Rente wird bis auf einen kleinen Abschlag besteuert. Aktuell können Ehepaare pro Jahr bis zu 48 610 Euro geltend machen, Ledige die Hälfte. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent, der schon bei 50 000 Euro Jahreseinkommen erreicht ist, streckt der Staat 35,2 Prozent der Kosten vor. Und kassiert nur einen Teil später wieder ab.

Für die Zielgerade. Speziell Menschen über 50 können nirgendwo sonst kurz vor knapp noch ausreichend vorsorgen: Rechnet man mit dem Betrag, der jährlich abgesetzt werden kann - tatsächlich werden bis 2025 jährlich zwei Prozent mehr absetzbar -, kann ein gut verdienendes Paar in 15 Jahren 729 150 Euro in seine Rente einzahlen. Davon sind 256 661 Euro mit Steuervorteil.

Wer über ein Drittel mehr investieren kann, hat bessere Renditechancen. Zudem ist der Steuersatz im Ruhestand fast immer niedriger als im Erwerbsleben. Von 17,7 Millionen Rentnern zahlen ohnehin nur 4,98 Millionen Steuern. Bislang bleiben zwei von drei Ruheständlern vom Fiskus verschont, darunter viele Kleinselbstständige.

Bemerkenswert ist auch der Vorteil gegenüber herkömmlichen Rentenversicherungen oder Fonds. "Der Steuervorteil puffert einen Kursverlust von knapp 30 Prozent ab", rechnet Nobis vor. "Um dieselbe Rendite einzubringen, muss ein Konkurrenzprodukt deutlich mehr einbringen. Selbst das konservativste Produkt mit dem aktuellen Basiszins von 0,9 Prozent wirft durch die Förderung immerhin noch fast drei Prozent ab."

Dass Basis-Rentner nicht mal eben über ihren angesammelten Kapitalstock verfügen können, ist für Selbstständige, die einen finanziellen Engpass haben, ein Selbstschutz. Er kann auch im Fall einer Insolvenz nicht gepfändet werden. Die spätere Rente wird allerdings auf die Grundsicherung angerechnet.

Zwar kann das Geld aus der Basis-Rente nicht vererbt werden, aber Kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner gehen bei vielen Verträgen nicht leer aus. "Marktstandard ist, dass das verbleibende Kapital als Leibrente an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird", sagt WWK-Experte Gaßner.

Interview: "Unkompliziert und flexibel"


Frank Nobis ist Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

€uro: Ist die Rürup-Rente nur etwas für Selbstständige?

Frank Nobis: Nein, das ist nur ein verbreiteter Irrglaube. Sie lohnt sich für alle, die im Erwerbsleben mehr als 35 Prozent Grenzsteuer zahlen - oder über 38 500 Euro Jahresgehalt haben.

Was sind die Vorteile?

Die steuerlichen Vorteile, dass man unkompliziert und flexibel einzahlen kann. Und dass man die Beitragsgarantie nicht obligatorisch mitzahlen muss.

Wer sollte sie nutzen?

Familien mit Kind profitieren von ihr in jungen Jahren ebenso stark wie Selbstständige in fortgeschrittenem Alter. Als Baby-Ausgleichsrente füllt sie die Versorgungslücke durch die Elternpause aus und kann bei minimalem Basisbeitrag je nach Finanzlage aufgestockt werden.

Es wird diskutiert, Selbstständige mit in die gesetzliche Rentenversicherung zu nehmen, was geschieht dann?

In diesem Fall werden mit großer Sicherheit die Selbstständigen mit einem bereits bestehenden Basisrentenvertrag freigestellt sein. Für sie ist die geförderte Variante durch die geringe Einstiegshürde in jedem Fall die bessere Lösung.