Der Bundesrat hat am 29. November grünes Licht gegeben für ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Es besteht aus insgesamt 39 Artikeln. Und mittendrin, unter der laufenden Nummer 27, fast könnte man es übersehen, findet sich das Gesetz zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie. Es löst ein wohnungspolitisch wichtiges Versprechen der Großen Koalition ein: Von 2021 an wird die Sparförderung nun endlich wieder breitere Bevölkerungsschichten erreichen.

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat das eigenverantwortliche und frühzeitige Sparen für Wohneigentum. Eine gute Sache also - und das schon seit 1952. Die Grundidee der Wohnungsbauprämie ist zeitlos: Sie signalisiert, dass es auch mit einem nicht allzu üppigen Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen - und sie hilft dabei eben auch ganz konkret. Allerdings, auch davor konnte man zuletzt nicht mehr die Augen verschließen, ist dieses Signal in den vergangenen Jahren schwächer geworden. Teilweise hatten selbst Berufsanfänger schon keinen Anspruch mehr auf die Prämie, weil sie "zu viel" verdienten. Plastisches Beispiel: die alleinstehende Krankenschwester, deren zu versteuerndes Einkommen schon ab dem zweiten Berufsjahr oberhalb der aktuellen Grenze liegt. Wenig erstaunlich, denn die letzte Anpassung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung liegt mehr als zwei Jahrzehnte zurück.

Auch deshalb ist der endgültig unter Dach und Fach gebrachte Beschluss zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie so bemerkenswert. Ein kurzer Blick darauf, was er zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie enthält - und bewirkt: Die Einkommensgrenzen werden an die allgemeine Preissteigerung angepasst und um fast 37 Prozent auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35 000 Euro für Alleinstehende und 70 000 Euro für Paare angehoben. Das zugehörige Bruttoeinkommen liegt je nach individuellen Abzügen noch um einiges darüber. Der maximal förderfähige Sparbetrag erhält ebenfalls einen Inflationsausgleich und steigt auf 700 bzw. 1400 Euro. Der Fördersatz wird zugleich von 8,8 auf zehn Prozent erhöht. Damit steigt der maximale Sparzuschuss des Staates für Singles von 45 auf 70 Euro und für Verheiratete von 90 auf 140 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung der Förderbeträge um 50 Prozent.

Dass diese Förderung das Bausparen attraktiv macht, liegt auf der Hand. Wenn sich nun dank der verbesserten Wohnungsbauprämie eine substanzielle zusätzliche Zahl von Sparern quasi selbst dazu verpflichtet, Geld für Wohneigentum auf die hohe Kante zu legen, die es vorher nicht getan hätte, ist viel gewonnen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam Anfang dieses Jahres zu dem Zwischenfazit, dass die Eigenkapitalbildung zur Wohneigentumsbildung durch die Wohnungsbauprämie signifikant verbessert werde. Diese Feststellung deckt sich mit den Ergebnissen einer Studie des Forschungsinstituts Empirica für die Landesbausparkassen. Demnach haben Bausparer gegenüber Nichtbausparern in puncto Wohneigentum klar die Nase vorn: Sie sparen beim selbem Einkommen Monat für Monat höhere Beträge, bauen also schneller das nötige Eigenkapital auf. Nicht von ungefähr kommen sie deshalb auch früher zum Eigenheim, nämlich durchschnittlich bereits mit 39 statt erst mit 41 Jahren. Zudem werden jene Mieter, die über einen Bausparvertrag verfügen, mit weit höherer Wahrscheinlichkeit zu Eigentümern als Mieter, die nicht bausparen.

Mit der Aufwertung der Wohnungsbauprämie ab 2021 haucht der Gesetzgeber einem lange vernachlässigten Instrument zur Stärkung der Vermögensbildung neues Leben ein. Die Wohnungsbauprämie ist auch deshalb so charmant, weil sie gerade Berufseinsteiger mit (noch) kleinem Einkommen anspricht und diese dazu bewegen kann, beizeiten etwas auf die Seite zu legen.

Axel Guthmann


Guthmann studierte Volkswirtschaft und übernahm 2003 in der Bundesge­schäfts­stelle der Landesbausparkassen, wo er erst als Pressereferent tätig war, den Bereich Grundsatzfragen des Bausparwesens. Seit 2014 ist er Verbandsdirektor der Landesbausparkassen. Die acht Landesbausparkassen hatten 2018 insgesamt 9,66 Millionen laufende Bausparverträge mit einem ­Volumen von 301,6 Milliarden Euro im Bestand.