Ich bin gesetzlich krankenversichert und habe gehört, dass es für Zahnersatz seit Kurzem mehr Zuschüsse von der Kasse gibt. Stimmt das, und um wie viel handelt es sich gegebenenfalls?

Euro am Sonntag: In der Tat bekommen gesetzlich Krankenversicherte seit 1. Oktober für Zahnersatz mehr Geld. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Homepage hin. Der Festzuschuss wurde von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung erhöht. Als Regelversorgung wird die von allen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt, und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken, Goldinlays oder Implantate müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält seit 1. Oktober zudem einen höheren Bonus. Dann steigt der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den vergangenen zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen hat.

Wer bereits vor dem 1. Oktober einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erhalten hat, den Zahnersatz aber erst jetzt haben möchte, sollte bei seinem behandelnden Zahnarzt nach der Ausstellung eines neuen Heil- und Kostenplans fragen. Der Heil- und Kostenplan ist dann sechs Monate gültig, der Zahnersatz muss also innerhalb dieser Frist eingesetzt werden. Verzögert sich die Behandlung, ist der Plan innerhalb der sechs Monate erneut bei der Krankenkasse einzureichen, damit er verlängert werden kann.