In Heft 36/2021 auf Seite 38 stand über dem Bitcoin-ETC mit der WKN A27 ?Z30 zu lesen: "Da ein Auslieferungsanspruch für Bitcoins besteht, sind Gewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei." Ist das so richtig? Leser der Redaktion bekannt

Börse ONLINE: Das Bundesfinanzministerium hat einem Schreiben vom 17. Juni 2021 zufolge überraschend eine Gleichbehandlung von Krypto-ETCs mit steuerbefreiten physischen Gold-ETCs vorgeschlagen. Für Anleger mit Steuersitz in Deutschland ist nach derzeitigem Stand also anzunehmen, dass Krypto-ETCs wie der direkte Besitz von Krypto-Coins oder Gold behandelt werden: Nach einem Jahr Haltedauer sind Erträge steuerfrei, sofern ein physischer Auslieferungsanspruch besteht. Da es noch keine Präzedenzverfahren gibt und unklar ist, was die nächste Bundesregierung beschließen wird, steht dahinter noch ein kleines Fragezeichen. RED