In Deutschland beschränkt sich die Regulierung bislang auf Warnungen vor den Risiken. Konkrete Initiativen sind Mangelware. Nachfolgend eine Auswahl von geplanten oder bereits in Kraft getretenen Verboten und Beschränkungen für Geschäfte mit Kryptowährungen.

DEUTSCHLAND



Die Finanzaufsicht BaFin prüft in jedem Einzelfall, ob Coins oder Token als Wertpapier, Finanzinstrument, Anteil an einem Investmentvermögen, als Vermögensanlage oder als Basiswert für ein Derivative-Geschäft eingestuft werden. Davon hängt ab, welche gesetzlichen Auflagen der Emittent einer neuen Kryptowährung erfüllen muss.

SÜDKOREA



Südkorea will die Kryptobörsen an die Kandare nehmen. Ein ursprünglich angedachtes Verbot des Handel mit Cyber-Währungen und die Schließung aller Handelsplattformen des Landes ist dem Finanzminister zufolge aber vom Tisch. Ab Ende Januar dürfen anonym geführte Bankkonten nicht mehr für den Handel mit virtuellen Devisen genutzt werden.

CHINA



Die Regierung in Peking will den Internet-Nutzern des Landes den Zugang zu Kryptobörsen blockieren. Im Herbst 2017 verbot China Initial Coin Offerings (ICOs), bei denen Firmen im Tausch gegen digitale Münzen ("Coins") oder Anteile ("Token") Geld bei Investoren einsammeln. Vor diesem Hintergrund gaben mehrere chinesische Kryptobörsen auf.

JAPAN

Börsen für virtuelle Währungen benötigen seit April 2017 eine staatliche Lizenz. Nach dem Hacker-Angriff auf die Börse Coincheck im Januar 2018 kündigt die Börsenaufsicht eine verstärkte Kontrolle der Handelsplattformen an. Als Reaktion auf den 530 Millionen Dollar schweren Raub wollen sich die lizenzierten Kryptobörsen des Landes Insidern zufolge künftig selbst beaufsichtigen.

USA



Die US-Börsenaufsicht setzte den Handel mit den Aktien mehrerer Firmen, die von dem Hype um Bitcoin & Co. profitieren wollen, nach teilweise vierstelligen prozentualen Kurssprüngen zeitweise aus. Insidern zufolge besteht sie außerdem darauf, dass börsennotierte Fonds (ETFs) nur dann "Blockchain" im Namen tragen dürfen, wenn die Unternehmen, an denen die ETFs Anteile halten, einen signifikanten Anteil ihres Geschäfts mit dieser Technologie machen.

Ein US-Bundesrichter stufte Kryptowährungen in einer Entscheidung als Handelsware ein. Damit folgte er der Einstufung durch die Derivateaufsicht CFTC, die Termingeschäfte mit Rohöl, Weizen & Co. kontrolliert.

SCHWEIZ



ICOs müssen je nach Verwendungszweck verschiedene Anforderungen erfüllen. Wird das Kapital als Zahlungsmittel eingesetzt, müssen die Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfüllt werden. Entsprechen die Vermögenswerte Anteilen an Unternehmen, wird das ICO ähnlich wie etwa ein Börsengang behandelt.

rtr