Bereits unter verschärfter Beobachtung stehende Einrichtungen sollen aufgefordert worden sein, im Kreise ihrer Träger bei Zeiten Unterstützung einzufordern, um Leistungskürzungen oder gar Schieflagen abzuwenden.

Diese Meldung kann nun wirklich nicht überraschen. Sie zeigt die Kehrseite jener Medaille, auf der sich alleine die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2007 bis 2016 über mittlerweile rund 240 Mrd. Euro Zinsersparnis gegenüber ihren historischen Duchschnittsbelastungen freuen kann. Im Jahr 2016 sollen es rund 47 Mrd. Euro gewesen sein. Die fehlen natürlich auf Seiten der Gläubiger.

Des einen Freud des anderen Leid. Oft genug haben Vertreter der Banken- und Versicherungswirtschaft vor den langfristigen Folgen der Niedrigzinspolitk gewarnt und ihr Ende eingefordert. Die schwindende Grundverzinsung macht sich nicht nur bei der Amortisation der Kosten bemerkbar, sondern auch in der Höhe und Kontinuität laufender Erträge. Und andere Assetklassen, wie beispielsweise Aktien, Immobilien und alternative Investments, eignen sich mit Blick auf Regularien und Stresstests nur bedingt bis überhaupt nicht zur Kompensation.

Da bleibt wohl nur eins: Dem "Margin Call" der BaFin Folge zu leisten oder als Vorsorgeeinrichtung den sprichwörtlichen Gürtel im Rahmen der Verpflichtungen enger zu schnallen. Meldungen wie diese jetzt werden uns in Zukunft noch viel öfter erreichen und vermutlich auch an Dramatik gewinnen. Eine Zinswende, wann auch immer sie kommt, braucht ihre Zeit, um zu wirken und birgt überdies bekanntlich auch ihre eigenen Gefahren für die bestehenden Portfolios.

Die BaFin macht hier übrigens nur ihre Arbeit. Und das ist gut so.