Im Wesentlichen soll sich der Kontakt in der Öffentlichkeit auf die eigene Familie sowie eine weitere, nicht dem Haushalt lebende Person beschränken. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe oder Arztbesuche und sportliche Bewegung sind aber weiter erlaubt. Mit der Einigung beseitigen die Ministerpräsidenten auch den Flickenteppich an Einzelregelungen in den Bundesländern. "Alle arbeiten an einem großen, ja lebenswichtigen Ziel: Zeit gewinnen im Kampf gegen das Virus", sagte Merkel sehr nachdrücklich und wischte Fragen nach Meinungsverschiedenheiten der Regierungschefs untereinander beiseite. Wer sich von den Bürgern nicht an die Regeln halte, müsse mit Strafen rechnen.

Eine allgemeine Ausgangssperre ist in Deutschland damit zunächst abgewendet. Nach spätestens zwei Wochen soll es aber eine Überprüfung geben, ob die Verbreitung des Virus eingedämmt werden konnte. Merkel lobte wie etliche Ministerpräsidenten, dass die bisherigen Appelle zum Abstandhalten und dem Verzicht auf Menschenansammlungen in den vergangenen Tagen weitgehend beachtet worden seien. Dennoch müsse man den Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus verschärfen, das sich weiter schnell ausbreite. In bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen die Maßnahmen bis zum 19. April gelten, sagte Ministerpräsident Armin Laschet.

In Deutschland waren nach Angaben der Johns Hopkins Universität am Sonntagabend 23.974 Menschen infiziert. Die Zahl der Todesopfer durch das Virus gibt die Universität derzeit mit 92 an. Das Robert-Koch-Institut, das eine andere Zählweise verwendet, meldete am Sonntagvormittag 18.610 Infizierte, 1948 mehr als am Vortag - und damit immerhin einen langsameren Anstieg als am Vortag. Die Zahlen steigen auch in anderen EU-Staaten sehr rasch. Baden-Württemberg, das Saarland und Rheinland-Pfalz boten Frankreich die Versorgung von schweren Corona-Kranken an, da vor allem die ostfranzösischen Krankenhäuser völlig überlastet sind.

Die Kanzlerin sei nach ihrem heutigen Presseauftritt davon unterrichtet worden, dass ein Arzt, der am Freitag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung bei ihr vorgenommen hatte, mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet worden sei, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntagabend mit. Daraufhin habe die Bundeskanzlerin entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie werde sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig sei. Auch Vizekanzler Olaf Scholz hatte sich vor wenigen Tagen vorsorglich in Quarantäne begeben, war dann aber negativ getestet worden.

ALLE RESTAURANTS MÜSSEN SCHLIESSEN


Bund und Länder einigten sich insgesamt auf neun Maßnahmen. Dazu gehören auch, dass die Gastronomie ebenso wie Frisöre oder Massagepraxen in ganz Deutschland geschlossen werden. Dies war bisher nur in einzelnen Bundesländern der Fall. Ihnen wird in dem Beschluss ausdrücklich erlaubt, auch weitergehende Regeln zu verhängen, etwa weil sie in Grenznähe liegen. Vor allem Bayern war immer wieder mit neuen Einschränkungen vorgeprescht. Merkel und die Ministerpräsidenten dankten vor allem den Beschäftigen des Gesundheitswesen, des öffentlichen Dienstes und der Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhielten.

Die Bundesregierung will in der Kabinettsitzung am Montag eine Reihe von Gesetzen etwa zur Stabilisierung der Wirtschaft beschließen, die der Bundestag dann am Mittwoch verabschieden soll. Dazu wird auch die Aussetzung der Schuldenbremse angesichts einer massiven Neuverschuldung gehören. Die Regierung will dabei einen Nachtragshaushalt mit neuen Schulden von 156,3 Milliarden Euro und Hilfen zur Stabilisierung von Firmen in dreistelliger Milliardenhöhe beschließen lassen. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am Freitag sein Einverständnis zu den zustimmungspflichtigen Gesetzen geben.

Umstritten ist der Plan des Gesundheitsministeriums, mit einer Reform des Infektionsschutzgesetzes im Pandemiefall mehr Eingriffsrechte zu erhalten. So will Gesundheitsminister Jens Spahn im Krisenfall etwa Verordnungen über Mindestkapazitäten in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen erlassen können. Dies ist normalerweise eine Länderzuständigkeit. Zudem sollen Bewegungsdaten von Infizierten gesammelt werden können, um die Ausbreitung eines Erregers nachzuverfolgen.

Die Regierung will auch Mieter und Schuldner vor negativen Auswirkungen durch das Coronavirus und den Wirtschaftseinbruch schützen. Durch eine Gesetzesänderung will die Regierung etwa sicherstellen, dass Schuldner Zahlungen vorerst nicht leisten müssen, wenn sie von den Virus-Auswirkungen betroffen sind. Sie sollen Leistungen einstweilen verweigern oder einstellen können, "ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen geknüpft werden". Dies soll zunächst bis zum 30. September 2020 und für Verträge gelten, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume wird dazu das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. "Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen", heißt es. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz aber bestehen.

Laut einem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium mit neuen Hartz-IV-Beziehern in einer "maximalen Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften". Die "maximalen Mehrausgaben" für sechs Monate werden auf 9,6 Milliarden Euro beziffert.

rtr