So ist vorgesehen, dass die 2,5 Millionen elektronischen Kassen in Deutschland bis Ende 2019 auf ein neues fälschungssicheres System umgestellt werden. Eine nachträgliche Löschung von Umsätzen aus dem Kassenspeicher soll dann nicht mehr möglich sein. Allerdings wird in dem Gesetzentwurf auf eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verzichtet.

Die SPD kritisiert deshalb, der Gesetzentwurf simuliere nur eine Problemlösung, und fordert im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eine deutliche Verschärfung des Entwurfs. Nach Berechnungen aus Nordrhein-Westfalen gehen dem Fiskus durch manipulierte Kassen im Jahr fünf bis zehn Milliarden Euro verloren. Auch die Industrieländerorganisation OECD hatte 2013 vor "gewaltigen Steuerausfällen" durch frisierte Kassen gewarnt.

Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums wäre eine allgemeine Registrierkassenpflicht unverhältnismäßig: "Dies gilt insbesondere bei Wochenmärkten, Gemeinde-, Vereinsfesten oder Hofläden und Straßenverkäufern." Die Kontrolle einer verpflichtenden Nutzung von Registrierkassen wäre zudem mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Nach Vorstellungen der SPD-Bundestagsfraktion sollte die Registrierkassenpflicht allerdings erst, wie in Österreich, ab einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro greifen. Daneben fordert die SPD, das die Geschäfte künftig dazu verpflichtet werden, ihren Kunden eine Quittung auszustellen.