Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte durch Absprachen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten hält der Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz für verfassungswidrig. "Die Beschlüsse werden durch eine nicht legitimierte Instanz getroffen. Dieses Gremium ist ganz offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Gegebenheiten zu akzeptieren", kritisiert der frühere CDU-Politiker in einem Interview mit der Online-Ausgabe des Magazins Tichys Einblick. Das Zustandekommen der Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Infektionen nennt Scholz "schlicht verfassungswidrig". Seine Begründung: "Nach der «Wesentlichkeitstheorie» des Verfassungsgerichtes ist in allen Fragen, die die Grundrechte betreffen, ausschließlich die Legislative zuständig, und nicht irgendwelche exekutivischen Regime, ob sie nun größer oder kleiner sind."

Das Gremium aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten sei ein Zirkel, der sich "wie eine im freien Raum schwebende Regierung gesetzgeberisch betätigt", bemängelt der Staatsrechtler. "So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar." Zwar gesteht Scholz der Bundesregierung und den Ländern zu, dass sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona ergreifen müssen, doch die Einschränkung von Grundrechten müsse dabei verhältnismäßig sein.

"Das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt", so Scholz. Besonders kritisch sieht der Staatsrechtler die Kontaktsperren. "Das ist eine so in die Grundrechte der Person eingreifende Regulierung mit weitreichenden Auswirkungen in vielen Bereichen, dass mir dieses Vorgehen einfach unverhältnismäßig erscheint. Dasselbe gilt für das Verbot von Gaststättenbesuchen zu Speisezwecken, so wie das Beherbergungsverbot. Bislang konnte kein Nachweis erbracht werden, dass dadurch der Virus verbreitet wurde - wie auch das Robert-Koch-Institut vermelden musste."

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