Welche Versicherungen darf ich wegen der Corona-Krise laut Gesetz stunden?

€uro am Sonntag:

Es ist rechtlich unklar, um welche Versicherungen es sich exakt handelt. Im Gesetzespaket zur Corona- Krise, das der Bundestag Ende März beschlossen hat, sind zwar explizit Darlehens- und Mietverträge erwähnt, die derzeit nicht bedient werden müssen, wenn der Zahler Corona-bedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten nachweisen kann. Das Wort "Versicherung" sucht man in dem Text allerdings vergebens. Es kommt lediglich in der Gesetzesbegründung durch die Koalitionsfraktionen vor. Hier ist von "Pflichtversicherungen" die Rede, die Verbraucher und Kleinstbetriebe (beispielsweise Solo-Selbstständige) bis zum 30. Juni nicht zu bezahlen brauchen. Voraussetzung: Die Absicherungen dienen der "Daseinsvorsorge". Welche Versicherungsarten konkret gemeint sind, wird hier nicht weiter ausgeführt.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betont auf Anfrage, gesetzliche Versicherungen (also vor allem Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) seien nicht umfasst, sondern lediglich "privatrechtliche Verträge". Welche dies im Einzelnen seien, "hängt vom Inhalt des Vertrags und den jeweiligen Umständen ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden". Verbraucherschützer bezweifeln diese Eingrenzung. "Zu Pflichtversicherungen im üblichen Sinne zählen eindeutig auch die gesetzlichen, nicht nur beispielsweise die private Kranken- und Pflegeversicherung, die Kfz-Haftpflicht oder die Berufshaftpflicht", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

In der Praxis hat diese Unterscheidung allerdings zumeist keine Auswirkungen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erlaubt es pflichtversicherten Selbstständigen, bis zum 31. Oktober auf Beiträge zu verzichten. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, der die privaten Versicherer vertritt, betont: "Die Versicherer stunden derzeit ihren Kunden auf entsprechenden Wunsch umfassend und unbürokratisch die Beiträge, soweit es zu Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten kommt."

Stichproben von €uro am Sonntag zeigen, dass dies teilweise auch für Policen gilt, die definitiv keine Pflichtversicherungen sind - und manchmal sogar über den 30. Juni hinaus möglich ist. Weitere Gemeinsamkeiten von Renten- und Privatversicherten: Erstens entstehen keine Säumniszuschläge oder weiteren Kosten. Zweitens ist nicht exakt geregelt, wann die fälligen Beiträge nachgezahlt werden müssen.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus. Hier gibt es zwar auch ein Moratorium (etwa für freiwillig versicherte Selbstständige), aber das ist aktuell nur bis zum 30. April befristet.