ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM FINANZAMT



Mit dem Online-Portal ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) kann man bereits heute die Steuererklärung digital abgeben. Seit 2014 besteht außerdem die Möglichkeit, die bereits beim Finanzamt gespeicherten Daten in das Formular zu übernehmen. In den nächsten Jahren soll ELSTER ausgebaut und verbessert werden. So soll auch der Steuerbescheid über das Online-Portal abrufbar werden. Verwenden muss man ELSTER nicht. Wer will, bekommt auch den Steuerbescheid weiterhin als Brief nach Hause geschickt.

AUTOMATISIERTE BEARBEITUNG IM FINANZAMT



Ein Ziel der Reform ist, den mit Fachkräftemangel kämpfenden Fiskus zu entlasten. Die einfach gelagerten Steuererklärungen sollen deshalb künftig vollautomatisch bearbeitet werden. Auch der Steuerbescheid soll am Ende vom Computer erstellt werden.

Allerdings sollen die Bürger jederzeit verlangen können, dass eine - menschliche - Fachkraft ihre Erklärung bearbeitet. Dazu sind entsprechende Felder im ELSTER-Formular vorgesehen.

Heimlich darauf spekulieren, dass dem Computer - anders als einem Finanzbeamten - die ein oder andere "Auffälligkeit" in der Steuererklärung entgeht, sollte man besser nicht: So sollen nach dem Zufallsprinzip Stichproben gezogen werden. Außerdem wird ein "Risikofilter" eingerichtet, der etwa bei unplausiblen Angaben anschlägt und einen Finanzbeamten auf den Plan ruft. Nach welchen Kriterien der Risikofilter arbeitet, bleibt geheim.

BELEGE



Schuhkartons mit unsortierten Steuerbelegen können künftig in den meisten Fällen im Regal bleiben. Auf die Einreichung von Spendenquittungen oder Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen soll nämlich im Normalfall verzichtet werden. Das Finanzamt fordert sie nur noch bei Bedarf an, also wenn der Risikofilter anschlägt. Wegwerfen sollte man die Zettelwirtschaft deshalb nicht. Müssen Belege eingereicht werden, soll das ebenfalls digital möglich sein. Wer bei der Steuererklärung einen Rechen- oder Schreibfehler macht, kann außerdem künftig leichter eine Änderung des Steuerbescheids bewirken.

Um die Bearbeitungszeit zusätzlich zu beschleunigen, sollen Steuererklärungen künftig zwischen den Ämtern verschoben werden: Ist ein Finanzamt überlastet, kann innerhalb des Bundeslandes ein anderes einspringen. Die Digitalisierung macht dies möglich.

DATEN VON ARBEITGEBERN ODER KRANKENKASSEN



In die digitale Steuererklärung sollen auch die Daten Dritter einfließen. Dies können etwa der Arbeitgeber, die Rentenkasse oder die private Krankenversicherung sein. Die Bürger sollen aber die Herrschaft über ihre Besteuerungsdaten behalten, denn die Daten Dritter dienen nur der Information.

NEUE FRISTEN FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG

Für alle, die sich von einem Steuerberater beraten lassen, werden einheitliche Regeln für Fristverlängerungen eingeführt. Wer mit der Steuererklärung mehr Zeit braucht als bis zum 31. Dezember des Folgejahres, soll zwei Monate zusätzlich bekommen. Danach wird künftig allerdings ein "Verspätungszuschlag" fällig.

UMSETZUNG



Nach dem Kabinettsbeschluss sind nun der Bundestag und der Bundesrat am Zug. Die meisten Regelungen sollen zum 01. Januar 2017 im Gesetzblatt stehen. Umgesetzt werden sie bis 2022.

Reuters