Heute öffnet die CeBIT ihre Pforten. Der Besuch der weltweit größten Messe für Informations- und Kommunikationstechnologien lohnt sich auf jeden Fall. Was viele Freaks kaum wissen dürften: Die Kosten für CeBIT-Besuch sind auch dann steuermindernd absetzbar, wenn der Messebesuch nicht ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt. Wenn nämlich neben beruflicher Neugier auch eine kleine Portion Privatinteresse an moderner Digital-Technik mitspielt, können Steuerpflichtige nach neuer Rechtslage die Aufwendungen für ein Tagesticket in Höhe von 55 Euro, Reise, Hotelübernachtung und Verpflegung entsprechend aufgeteilt mit dem beruflichen Anteil als Werbungskosten steuermindernd absetzen, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 19/11).

Tipp: Um von vorne herein Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte der Besuch sorgfältig dokumentiert werden. Wer sich von seinem Vorgesetzten von der Arbeit freistellen lässt, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Einladung eines Messeausstellers vorweisen kann und plausibel begründet, dass der Besuch dem Unternehmen zugute kommt, hat gute Chancen die überwiegend berufliche Veranlassung des Messebesuchs nachzuweisen.