Die neuen Rechnungslegungsstandards - im Fachjargon IFRS 9 genannt - finden erstmals bei der Zwischenbilanz für das erste Quartal Anwendung. Im Kern besagen sie, dass Banken bereits ab dem Tag, an dem sie einen Kredit ausreichen, Vorsorge für dessen möglichen Ausfall treffen müssen. Bislang dürfen - und müssen - Institute erst dann eine Risikovorsorge bilden, wenn erste Zahlungen ausgefallen sind, der Kreditnehmer also im Zahlungsrückstand ist. Viele Banken waren deshalb in der Finanzkrise in die Bredouille geraten, weil sie ihre Risiken unterschätzt haben.

Um die Neuregelung war jahrelang gerungen worden. Die Europäische Bankenaufsicht EBA erwartet, dass die neuen Regeln die sogenannte harte Kernkapitalquote der Banken (CET-1) im Schnitt um rund 45 Basispunkte schmälern werden, die EZB geht von einem Minus von 40 Basispunkten aus. Die Deutsche Bank hatte Anfang des Jahres prognostiziert, dass die erstmalige Anwendung von IFRS 9 ihr Eigenkapital um 1,4 Milliarden Euro vor Steuern drückt. Diese erste Schätzung sei zu hoch gewesen, sagte der Sprecher. Inzwischen sei die Berechnung präzisiert worden. Zuletzt hatte die Bank ein Minus der CET-1-Quote von sieben Basispunkten erwartet.

Betroffen sind alle Banken, die nach internationalen Standards ihre Bilanz aufstellen und nicht - wie die meisten kleinen Institute, also zum Beispiel Genossenschaftsbanken und Sparkassen - nur nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs. Die Neuregelung gilt für alle Kredite, auch jene, deren Ausfallwahrscheinlichkeit als sehr gering bis nahe null gelten kann. Zudem bezieht sich IFRS 9 auch auf alte Kredite, die teilweise seit Jahren in den Büchern der Banken stehen.

rtr