Es ist bereits das zweite Mal, dass sich das Karlsruher Gericht mit den Anleihekäufen der EZB befasst. Vor knapp zwei Jahren formulierte der Zweite Senat Bedenken, weil die EZB mit dem sogenannten Public Sector Asset Purchase Programme (PSPP) auch Wirtschaftspolitik betreibe und damit möglicherweise in die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten eingreife. Dies wäre eine Kompetenzüberschreitung und nach den Europäischen Verträgen nicht erlaubt. Das Karlsruher Gericht legte die entsprechenden Fragen dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Vorentscheidung vor. Die Luxemburger Richter billigten die Anleihekäufe der EZB durch ein Urteil vom 11. Dezember 2018 jedoch als zulässig und vertragskonform.

Es wird mit Spannung erwartet, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorgaben des EuGH mit seinen eigenen Zweifeln zum Ausgleich bringt. Im Extremfall könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Deutschland beziehungsweise die Deutsche Bundesbank sich nicht an den Anleihekäufen beteiligen darf. Die EZB begann im März 2015 mit dem groß angelegten Kauf europäischer Staatsanleihen. Seit Ende 2018 werden keine neuen Ankäufe mehr getätigt. In vier Jahren erwarb die EZB insgesamt Papiere im Wert von 2,6 Billionen Euro.

rtr