Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) greift durch. Sie veröffentlichte im Streit um Prämiensparverträge eine Allgemeinverfügung. Darin verpflichtet sie die Kreditinstitute, die Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln in den Ver­trägen zu informieren.

Die Finanzinstitute müssen den betroffenen Sparern erklären, ob sie zu wenig Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssten die Banken und Sparkassen ihren Kunden entweder unwiderruf­lich eine Zinsnachberechnung zusichern oder ei­nen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtspre­chung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09) berück­ sichtige, schreibt die Bafin.

Die umstrittenen Klauseln haben nach Ansicht der Finanzaufsicht zahlreiche Institute verwen­ det. Die sogenannten Prämiensparverträge waren vor allem in den 90er­Jahren und zu Beginn der 2000er­Jahre sehr begehrt, entwickelten sich im Lauf der Jahre aber zu einem wahren Zankapfel. Insbesondere die Klauseln zur Zinsberechnung in den Verträgen sorgten für Ärger. Als Knackpunkt gilt dabei die Frage, wie eine Bank die Zinsen der jeweiligen Verträge an einen Referenzzins anpassen darf. "Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren", sagt Bafin- Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Die betroffenen Geldhäuser können gegen die Allgemeinverfügung allerdings Widerspruch bei der Finanzaufsicht einlegen.

"Wir fordern die Kreditinstitute auf, die Allgemeinverfügung zu akzeptieren und nicht durch Widerspruch weiter auf Zeit zu spielen", appelliert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, an die Geldhäuser. Für die Zigtausende Prämiensparer sei die Allgemeinverfügung jedoch so oder so ein positives Signal. "Die für die laufenden Musterfeststellungsklagen gegen verschiedene Sparkassen zuständigen BGH-Richter werden die ausführliche Begründung der Bafin für den Erlass der Allgemeinverfügung genau lesen", meint er.

Prämiensparer und -sparerinnen mit laufenden oder auch gekündigten Verträgen sollten in den kommenden Wochen darauf achten, ob sich ihre Bank oder Sparkasse mit einem Vergleichsangebot bei ihnen meldet, raten die Verbraucherschützer. "Das wäre erfreulich, sollte jedoch bezüglich der Höhe geprüft werden, damit man nicht mit Almosen abgespeist wird", empfiehlt Verbraucherschützer Andreas Eichhorst.