Die Finanzaufsicht Bafin hat der Kölner Pensionskasse das Neugeschäft untersagt. Das erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber boerse-online.de. Die Kölner Pensionskasse ist eine Schwestergesellschaft der Caritas Pensionskasse, der nach Angaben der Bafin vom Dienstag das Neugeschäft untersagt wurde. Die Caritas Pensionskasse ist nach Angaben eines Bafin-Sprechers der erste Untersagungsfall in der jüngeren Geschichte der Bafin.

Die Vorgänge sind bemerkenswert, weil Pensionskassen zu den wichtigsten Trägern von Betriebsrenten in Deutschland gehören. Die Branche steckt in schweren Turbulenzen. Schon im Mai hatte die Bafin erklärt, dass etwa ein Drittel der rund 140 Anbieter unter verschärfter Beobachtung stehe. Hintergrund der Probleme sind zum einen die niedrigen Marktzinsen, die die Renditen der Kapitalanlagen drücken. Zum anderen werden durch die Alterung der Gesellschaft die Auszahlungen immer höher.

Der Bafin-Sprecher wollte zur Kölner Pensionskasse keine Stellungnahme abgeben. Der Sprecher der Kölner Pensionskasse erklärte, die Untersagung sei im September erfolgt. Allerdings laufe noch die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid. Ihm sei unbekannt, ob sein Haus Widerspruch einlegen werde. Man habe bereits das Neugeschäft eingestellt.

Die Kölner Pensionskasse ist ein eher kleiner Anbieter und hatte laut Geschäftsbericht für das Jahr 2016 rund 28.000 Versorgungsanwärter sowie gut 2000 Rentner. Sie stand für Kunden aller Branchen offen. In die Caritas Pensionskasse durften nur Mitarbeiter der katholischen Kirche sowie Mitglieder von Ordensgemeinschaften und Hilfsorganisationen eintreten.