"Das ist ein Zeichen gesamtstaatlicher Solidarität", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Davon will der Bund zwei Milliarden Euro für Schäden an der Infrastruktur des Bundes wie Autobahnen alleine tragen. Die übrigen 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder, wobei die Länder ihren Anteil über 30 Jahre abstottern können.

Die Bundesregierung will die Gesetzesvorlage kommende Woche auf den Weg bringen. Der Bundestag soll voraussichtlich am 25. August in einer Sondersitzung darüber beraten und das Gesetz Anfang September verabschieden. Das Volumen des Fonds "Aufbauhilfe 2021" übertrifft bei weitem frühere Flutkatastrophen. Es entspricht dem Fünffachen der Kosten in Höhe von rund sechs Milliarden Euro, die nach dem Hochwasser 2013 anfielen. Allerdings ist nicht gesagt, dass das Geld in voller Höhe benötigt wird. Der Fluthilfefonds 2013 war zunächst mit acht Milliarden Euro ausgestattet worden, von denen zwei Milliarden Euro nicht abgerufen wurden.

MERKEL: AUFGABE VON GESAMTSTAATLICHER BEDEUTUNG


Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien "in einer bisher nicht gekannten Art und Weise von den Folgen eines Hochwassers erfasst" worden, sagte Merkel. Die Bewältigung der Folgen des durch Starkregen ausgelösten Hochwasser sei eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Allein in Nordrhein-Westfalen werden laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) mehr als 13 Milliarden Euro benötigt. "Unsere Schätzung der Schäden beläuft sich auf 15 Milliarden Euro", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Sie sprach von einem großen Kraftakt von Bund und Ländern, dies zu finanzieren. Sie sei dankbar, dass sich alle Ländern solidarisch zeigten.

Der Bund erhöht auch seinen Anteil an den Soforthilfen, die bereits am 21. Juli beschlossen worden waren. Sie sollen vor Ort die erste Not lindern. Eine Deckelung der Gesamtsumme der Soforthilfen ist nicht vorgesehen.

Am längerfristig angelegten Wiederaufbaufonds sollen sich alle Länder beteiligen, auch jene, die vom Hochwasser nicht betroffen waren. Ihr Anteil richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der sich am Steueraufkommen und an der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes orientiert. Zudem soll eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden geprüft werden. Die Justizministerkonferenz soll "prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden sollte".

rtr