Das Gericht gab damit einer Klage des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufleute teilweise statt, der darin unlauteren Wettbewerb sieht. Die Informationen müssten dem Kunden "so präsentiert werden, dass er nicht erst danach suchen muss", rügten die Richter. Die Versicherungsmakler werfen dem Portal vor zu verschleiern, dass es mit der Vermittlung von Policen selbst Geld verdient. Die Versicherer zahlen Check24 - wie anderen Maklern auch - Provisionen.

Auch bei der Beratung sieht das Landgericht Check24 stärker in der Pflicht. Der Münchener Portalbetreiber wollte erreichen, dass er wie ein Direktversicherer die Kunden nicht beraten muss. Doch das ließ das Gericht nicht gelten: Der Gesetzgeber habe die Makler bewusst nicht von der Verpflichtung befreien wollen. Auch im Internet sei Beratung möglich, "wenn die Fragen an den Versicherungsinteressenten entsprechend ausgewählt werden und das Angebot von Versicherungsverträgen nach den Antworten auf diese Fragen ausgerichtet sind", hieß es in der Mitteilung des Landgerichts. In Einzelfällen - etwa beim Haftpflichtschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten - sei Check24 dieser Pflicht nicht nachgekommen, wie die Versicherungsmakler reklamiert hatten.

"Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden", sagt Christoph Röttele, Sprecher der CHECK24-Geschäftsführung. Das Gericht habe sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation ("Erstinformation") von CHECK24 nicht beanstandet. Es habe nur Nachbesserungsbedarf bei der Präsentation der Erstinformation erkannt. Auch gebe es lediglich beim Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherungsvergleich hinsichtlich der Formulierung und Darstellung einzelner Fragen Anpassungsbedarf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 37 O 15268/15).