Schichtarbeiter, Eltern junger Kinder und pflegende Familienangehörige sollen für den entgangenen Lohn zudem Ausgleichszahlungen in unterschiedlicher Höhe erhalten.

Eine entsprechende Forderungsempfehlung hat der Vorstand der IG Metall am Dienstag in Frankfurt beschlossen. Die endgültige Entscheidung liegt in zwei Wochen bei den regionalen Tarifkommissionen, die aber in aller Regel nicht mehr von der Empfehlung des Vorstands abweichen. Warnstreiks im wichtigsten Industriezweig Deutschlands sind ab dem 1. Januar kommenden Jahres möglich.

Die Arbeitgeber haben schon im Vorfeld erklärt, dass sie Arbeitszeitverkürzungen angesichts des Fachkräftemangels ablehnen./ceb/DP/jha