€uro am Sonntag: Herr Loipfinger, was taugt eher für Privatanleger, die indirekt in Immobilien investieren wollen: ein geschlossener Fonds (Publikums-AIF) oder eine Namensschuldverschreibung?
Stefan Loipfinger: Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Tendenziell aber sind Geschlossene Fonds die etwas sicherere Variante, weil sie seit Juli 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch reguliert sind. Die Fonds werden viel stärker kontrolliert als Namensschuldverschreibungen, die nur dem Vermögensanlagengesetz unterliegen. Andererseits gibt es aber auch Fonds, die nicht empfehlenswert sind, und gute Vermögensanlagen wie Namensschuldverschreibungen. Am Ende müssen Anleger selbst entscheiden, ob sie bereit sind, für höhere Ausschüttungen einer unregulierten Vermögensanlage auch höhere Risiken einzugehen.

Worauf sollten Anleger bei Namensschuldverschreibungen besonders achten?
Wenn eine solche Anlage zum Beispiel bei einem Immobilienprojekt die Funktion von Mezzanine-Kapital hat, sollten sie sich vergewissern, welchen Rang ihr Geld hat. Also ob es als Erstes im Feuer steht, wenn das Projekt weniger Geld einbringt als geplant, oder ob es einen nennenswerten Sicherheitspuffer gibt.

Wie könnte ein solcher Puffer aussehen?
Er könnte in einem Eigenkapitalgeber bestehen, der den Anlegern für den Fall von Mindererlösen ein Vortrittsrecht einräumt. Das heißt, die Ansprüche der Anleger würden vorrangig bedient. Das Eigenkapital sollte allerdings auch nennenswert sein, um einen Puffer bilden zu können. Also mindestens zehn Prozent.