Sie könne 200.000 bis 250.000 Geringverdienern zugutekommen. Das Kabinett werde dies am Mittwoch mit anderen Beschlüssen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms auf den Weg bringen. Die Ministerrunde will in der Sitzung auch eine höhere Flugticketabgabe und die Senkung der Mehrwertsteuer für Ferntickets der Bahn beschließen. Auch die Eckpunkte zur CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudebereich werden dem Kabinett vorgelegt.

Mit der sogenannten Mobilitätsprämie reagiert die Regierung auf Kritik, dass von geplanten Anhebung der Entfernungspauschale von 30 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer nur profitiert, wer auch Steuern zahlt. Die Entfernungspauschale verringert das zu versteuernde Einkommen, sofern sie die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro jährlich übersteigt. Geringverdiener, die gar keine Steuern zahlen, sollen daher ab dem 21. Kilometer einen Betrag von 4,9 Cent pro Kilometer und Arbeitstag ausgezahlt bekommen. Die Höhe dieses Betrages entspricht dem Steuervorteil, den ein Steuerzahler beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent durch die Kilometerpauschale von 35 Cent hätte.

KOHLE BEI NEUER CO2-BEPREISUNG VORERST AUSSEN VOR


Das Kabinett will auch die Eckpunkte zur Einführung eines nationalen Emissionshandels beschließen, mit der ab 2021 ein Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) im Verkehrs- und Gebäudebereich festgelegt wird. Dieser liegt anfangs bei zehn Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 soll er auf 35 Euro steigen. Dies gilt für die Verbrennung aller fossilen Kraft- und Brennstoffe.

Davon ausgenommen ist vorerst die Kohle, deren Verbrennung als besonders klimaschädlich gilt. Im Bundesumweltministerium wurde dies damit begründet, dass der "allergrößte Teil der Kohle" bei der Energieerzeugung verwendet werde und damit bereits dem europäischen Emissionshandel unterliege. Für die anderen Handelsströme wie etwa den Verkauf in Baumärkten und die Verwendung in Kohleöfen lägen schlichtweg noch keine Daten vor. Daher werde Kohle in einem zweiten Schritt mit einem CO2-Preis belegt, um das Gesamtvorhaben nicht zu verzögern.

GERINGERE MEHRWERTSTEUER SOLL BAHNFAHREN BILLIGER MACHEN


Das Kabinett will zudem eine Reihe von Steuermaßnahmen auf den Weg bringen, die im Klimapaket vereinbart wurden. Dazu gehört die Senkung der Mehrwertsteuer auf Ferntickets der Bahn ab dem 1. Januar 2020 von 19 auf sieben Prozent. Bahntickets sollen dadurch um zehn Prozent billiger werden. Im Gegenzug wird die Flugticketabgabe erhöht, um mit Mehreinnahmen von jährlich etwa 740 Millionen die Steuermindereinnahmen aus dem Bahnverkehr auszugleichen. Für Flüge in Deutschland und innerhalb Europas soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 von 7,50 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für Flüge mittlerer Distanz werde die Abgabe von 23,43 auf 33,01 Euro und für Langstrecken von 42,18 auf 59,43 Euro angehoben, hieß es im Finanzministerium.

Gebäudesanierungen zum Klimaschutz bei selbstgenutztem Wohneigentum will die Bundesregierung künftig bis zu einem Investitionsbetrag von 200.000 Euro fördern. In den ersten beiden Jahren könnten je sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent der Bausumme von der Steuerschuld abgezogen werden, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Gesamtförderung für eine Dauer von drei Jahren betrage somit bis zu 40.000 Euro. Auf den Weg bringen will das Kabinett zudem die Möglichkeit für Kommunen, von Windrädern stärker finanziell zu profitieren.

rtr