Teilfreistellung weg



Ich habe den ETF WisdomTree Europe Equity Income (WKN: A14N D3) im Depot, dessen Teilfreistellung offenbar geändert wurde. Am 15. Januar wurde mir ein Betrag mit 30 Prozent Teilfreistellung gutgeschrieben. Der Betrag wurde danach wieder storniert, und bei der darauffolgenden Gutschrift wurde keine Teilfreistellung mehr gewährt. Bei den Direktbanken wird er weiterhin als Aktienfonds geführt?
Leser der Redaktion bekannt

BÖRSE ONLINE: Der ETF-Anbieter WisdomTree hat im Februar alle Aktien-ETFs für europäische Anleger (UCITS) steuerlich umklassifiziert. Sie werden nun als "ohne Teilfreistellung" geführt. Grund ist, dass WisdomTree dem deutschen Fiskus nicht alle steuerlich relevanten Daten bereitstellen kann oder will. Das wäre nötig, um eine Teilfreistellung zu erhalten. Der ETF dürfte von den Steuerbehörden dennoch als Aktienfonds anerkannt werden. Das müssten Sie jedoch in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen, um so eine 30-prozentige Teilfreistellung zu erreichen. WisdomTree hat versprochen, Anlegern am Jahresende die relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, um zu belegen, dass es sich bei den betroffenen ETFs um Aktienfonds handelt.

ETCs auf Silber



Ich plane, in einen physisch hinterlegten Silber­ETC, zum Beispiel den Physical Silver von Xtrackers (WKN: A1E 0HS), zu investieren. Sind Kursgewinne aus derartigen Silber­ETCs nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei oder unterliegen sie der Abgeltungsteuer?
Leser der Redaktion bekannt

BÖRSE ONLINE: Das Thüringer Finanzgericht hat in einem vergleichbaren Fall für Gold-ETCs entschieden, dass Gold Bullion Securities als Inhaberschuldverschreibungen keine Kapitalforderung darstellen, da sie auf die Lieferung einer Sache ausgerichtet sind (Az. 2 K 60/16). Daher sei ihr Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen. "Im Ergebnis wären Gewinne somit nach der Jahresfrist steuerfrei", erklärt Daniel Sahm, Steuerberater bei Ecovis Bayla-Union in München. Nach den Emissionsbedingungen handelte es sich bei den Gold Bullion Securities um eine durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibung ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit.
Entscheidungserheblich war, dass die Emittentin nach den Emissionsbedingungen über das eingesammelte Kapital nicht frei verfügen kann. Sie hat es zur Besicherung der verbrieften Auslieferungsansprüche in physisches Gold zu investieren. "Die Urteilsgrundsätze lassen sich genauso auf physisch hinterlegte Silber-ETCs anwenden", meint Sahm. Unter dem Aktenzeichen VIII R 7/17 ist das Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Entsprechende Steuerbescheide solle man daher offenhalten.

Petróleos Mexicanos



In Heft 02/2019 empfehlen Sie auf Seite 25 ("Zins mit Zug") einen Fonds, zu dessen Top­Ten­Positionen Anleihen des mexikanischen Ölkonzerns Petróleos Mexicanos gehören. Zwei Seiten weiter findet man in derselben Ausgabe diese Anleihen auf der "Schwarzen Liste". Gibt es hierzu eine nachvollziehbare Erklärung?
Leser der Redaktion bekannt

BÖRSE ONLINE: Ja, die gibt es: Im Fonds ist es eine von 133 Anleihen. Im Erfolgsfall dürfte der Fondskurs also um vielleicht ein Prozent steigen, im Misserfolgsfall (Insolvenz) um ein Prozent sinken. In einem derart breit diversifizierten Portfolio ist eine solche Alles-oder-Nichts-Wette aus unserer Sicht vertretbar. Als Einzelinvestment halten wir die Anleihe jedoch für viel zu spekulativ.